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Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Vorteilhafte Regelung künftig teurer | Drucken |  E-Mail
08.Juli 2010
ImageEnde 2010 läuft die äußerst preiswerte und vorteilhafte Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung aus.


Bislang konnten sich Existenzgründer, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb der EU günstig versichern. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf zum neuen "Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" vorgelegt, in dem die Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ab 2011 fortgeführt wird - allerdings zu geänderten Bedingungen.

Der Beitrag für Selbstständige soll deutlich teurer werden:
Statt derzeit 19,89 EUR (West) bzw. 15,19 EUR (Ost) pro Monat müssen Selbstständige ab dem kommenden Jahr viermal so viel zahlen (71,54 EUR bzw. 60,76 EUR)

Allerdings sind zwei Ausnahmeregelungen vorgesehen:

  • Um den besonderen Schwierigkeiten während der unmittelbaren Startphase einer Existenzgründung Rechnung zu tragen, zahlen Selbstständige innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit lediglich den halben Betrag, aber doch doppelt so viel wie heute (§ 345b Satz 2 SGB III-neu).

  • Zur Vermeidung unbilliger Härten gilt für alle Selbstständigen bis zum 31.12.2011 unabhängig vom Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme ebenfalls der halbe Beitrag. Damit haben auch bereits freiwillig weiterversicherte Personen ein Jahr lang Zeit, um sich auf die vierfach höheren Beitragszahlungen einzustellen (§ 434u Abs. 3 SGB III-neu).

    Der Beitrag für Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe 1-3 mindestens 14 Stunden wöchentlich betreuen, soll unverändert bleiben. Er beträgt derzeit lediglich 7,15 EUR (West) bzw. 6,08 EUR (Ost) pro Monat.

    Tipp: Die Frist für den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung soll von einem Monat auf drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit erweitert werden. Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt dann nicht erst mit der Antragstellung, sondern rückwirkend mit Beginn der Selbstständigkeit.

Quelle: www.steuernsparen.de

Hintergrundinfo Freiwillige Weiterversicherung

Wer kann sich freiwillig weiterversichern?

Berechtigte Personenkreise sind

  • Pflegepersonen, die Angehörige wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen,
  • selbständig Tätige mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
  • Auslandsbeschäftigte, die außerhalb der EU oder assoziierten Staaten beschäftigt sind.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Sie müssen 12 Monate Vorversicherungszeit (Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - SGB III) oder den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III in den letzten 24 Monaten nachweisen 

und

  • unmittelbar vor der Tätigkeit/Beschäftigung versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben

und

  • es darf keine andere Versicherungspflicht nach dem SGB III bestehen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

 

 
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