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12. Juli 2023

Wiederaufnahmeförderung für Berliner Künstler*innen

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Künstler*innen sowie freie Berliner Gruppen bis zum 30.08.2023 um eine Wiederaufnahmeförderung für das 1. Halbjahr 2024 bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die für und mit der freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen bzw. Vorhaben der freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstler*innen damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 1. Halbjahr 2024 realisiert werden, beantragt werden. Für Projekte, die im 2. Halbjahr 2024 beginnen, wird es zum 15. Februar 2024 eine gesonderte Antragsfrist geben. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Voraussetzungen

  • Der/die Antragsteller/in muss mindestens eine Produktion erarbeitet haben, die erfolgreich in Berlin aufgeführt worden ist. Im Bereich Musik kann die Ausgangsproduktion außerhalb Berlins stattgefunden haben.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Puppen- und Figurentheater, Performance und Tanz, Zeitgenössischer Zirkus müssen in der Regel mindestens 4 Aufführungen/Auftritte in Berlin umfassen.
  • Wiederaufnahmen im Bereich Musik und Musiktheater müssen in der Regel mindestens 2 Aufführungen/Auftritte in Berlin anstreben.
  • Mit den Vorhaben zur Wiederaufnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Nicht berücksichtigt werden Projekte, die für die geplante Wiederaufnahme bereits Mittel aus einem anderen Förderprogramm des Landes Berlin bzw. des Hauptstadtkulturfonds erhalten werden.
  • Künstlerinnen und Künstler bzw. die Mehrheit der Mitglieder einer Gruppe lebt und arbeitet in Berlin.
  • Künstlerinnen und Künstler sind nicht an einer Hochschule immatrikuliert.

Bewerbungsschluss ist der 30.08.2023 um 18:00 Uhr.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können auf dieser Webseite aufgerufen werden.

Kontakt
Ulrike Straube
Tel.: (030) 90228-748
E-Mail: ulrike.straube@kultur.berlin.de

 

» Quelle: Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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