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5. Juli 2017

ver.di-Honorarvergleichstabelle für freiberufliche Lehrkräfte an Musikschulen

Seit dem 1. Februar 2017 gelten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) der Gemeinden neue Entgelttabellen. Zur Kalkulation, welche Vergütung freiberufliche Lehrkräfte an Musikschulen eigentlich erhalten müssten, um angestellten Musikschullehrerinnen und -lehrern in tarifgebundenen Schulen gleichgestellt zu sein, hat die ver.di-Fachgruppe Musik eine neue Vergleichstabelle veröffentlicht.

Ausgehend vom entsprechenden TVöD-Jahresgehalt plus einiger weiterer Arbeitgeberleistungen zeigt die Vergleichstabelle, welches Honorar selbstständige Musikschullehrkräfte bei 30 Unterrichtsstunden pro Woche bekommen müssten, um auf ein vergleichbares Einkommensniveau wie Angestellte zu kommen – berechnet für freiberufliche Lehrkräfte als Berufsanfänger ohne und mit Abschluss sowie für jene mit Abschluss nach 6 Jahren. Die neue Tabelle im Online-Ratgeber für Musikschulkräfte nennt die Werte jeweils für die TVöD-Tarifgebiete West und Ost sowie für eine angemessene Einzelstunden- und Monatsstundenvergütung. Ein angemessenes Stundenhonorar für freie Musikschullehrkräfte läge demnach zwischen 29,98 und 43,70 Euro die Monatsstundenvergütung zwischen 107,42 und 156,59 Euro.

Im Detail müsste eine Musikschullehrkraft ohne Abschluss zu Beginn der Tätigkeit im West-Tarif 31,67 Euro und im Ost-Tarif 29,98 Euro erhalten, als Monatsstundenvergütung 113,48 bzw. 107,42 Euro. Mit Berufsabschluss steigen die Vergleichshonorare auf 33,47 Euro bzw. 31,62 Euro für die Einzelstunde, die Monatsvergütung läge bei 119,94 bzw. 113,29 Euro. Nach sechs Jahren (und mit Abschluss) schließlich wären 43,70 Euro Einzelstundenvergütung im Tarifgebiet West bzw. 41,27 Euro im Tarifgebiet Ost angemessen, eine Monatsstundenvergütung sollte dann bei 156,59 bzw. 147,89 Euro liegen. Alle errechneten Sätze beziehen sich auf 45-minütige Unterrichtsstunden. Zur Berechnung der Honorare wurden insbesondere die entsprechenden TVöD-Jahresgehälter inklusive Sonderzahlung, die zusätzliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen herangezogen. Dabei wurden jeweils die Werte für 30 Unterrichtsstunden pro Woche umgerechnet auf eine Einzelstundenvergütung bei 37 Unterrichtswochen pro Jahr (39 Wochen minus zwei Wochen Krankheit ohne Anspruch auf Urlaubsvergütung). Dieser Wert wurde für die Monatsstundenvergütung auf 12 Monate bei 43 Unterrichtswochen pro Jahr verteilt.

Der Online-Ratgeber Musikschullehrkräfte enthält neben den berechneten Honorarwerten auch die aktuellen Tariftabellen für angestellte Musikschullehrkräfte der Gemeinden (TVÖD), der Jugendmusikschule Hamburg sowie der Berliner Musikschulen und eine Vergleichstabelle für angestellte Musikschullehrkräfte an nicht tarifgebundenen Musikschulen.

Link:
Die kompletten Gehalts- und Honorartabellen für Musikschulen
http://musik.verdi.de

Quelle: www.mediafon.net

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