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1. Mai 2014

Landesmusikrat Berlin: Appell an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Der Landesmusikrat appelliert an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und die Bezirke, alles dafür zu tun, damit die Umsetzung der vom Abgeordnetenhaus für die Musikschulen bereitgestellten 2, 5 Mio in 2014/15 nicht scheitert, sondern zur dringend notwendigen Stabilisierung und Entwicklung der Berliner Musikschulen führt.

- Die LAG der Musikschulleiterinnen und -leiter hat auf ihrer letzten
Sitzung erneut einstimmig klargestellt, dass hierzu die Ausstattung mit
festen Stellen außerhalb des VZÄ-Abbaus unerlässlich ist. (s.u.)

- Die Runde der Bezirksstadträte hat jüngst ebenfalls eindeutig für
feste Stellen votiert.

Die nachhaltige Einrichtung dauerhafter fester Stellen ist der
entscheidende Punkt zur Stabilisierung der Musikschulen und beinhaltet und ermöglicht auch einen ersten Beitrag zum Abbau der Wartelisten.

- Notwendig ist deshalb die konstruktive Zusammenarbeit der zuständigen Senatsverwaltungen mit den Bezirken durch Verzicht auf das gegenseitige Ping-Pong der verschiedenen Ebenen wie in der Vergangenheit.

An der zügigen Umsetzung der 2,5 Mio im Haushaltsgesetz des Abgeordnetenhauses muss sich erweisen, dass die zuständigen Senatsverwaltungen und die Bezirke in der Lage sind, den erweiterten finanziellen Spielraum zur Stabilisierung und Entwicklung der Berliner Musikschulen tatsächlich zu nutzen.

24. April 2014

Der Landesmusikrat Berlin vertritt als Dachverband die Interessen der Institutionen und Verbände, die das Berliner Musikleben prägen. Er vertritt die musikpolitischen Interessen seiner Mitglieder, bildet ihre Koordinationsstelle und hat beratende Funktion gegenüber dem Senat und den Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus. Mitglieder des Landesmusikrates sind neben dem DTKV Berln e.V. z.B. auch die Hochschule für Musik “Hanns Eisler”, die Universität der Künste und zahlreiche weitere Verbände und Institutionen.

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Hier der Beschluss der Landesarbeitsgemeinschaft der Musikschulleiter/-innen Berlins im Wortlaut:

Landesarbeitsgemeinschaft der
Musikschulleiter/-innen Berlins
im Landesmusikrat Berlin

Beschluss LAG Sitzung am 27.03.2014
Betreff: Fachliche Stellungnahme zum Haushaltsbeschluss

Lfd. Nr. 34: Auf Antrag der Fraktionen SPD und CDU 100 BH-3 wird folgende neue Auflage beschlossen (einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE und PIRATEN bei Enthaltung LINKE):

„Für die bezirklichen Musikschulen hat das Abgeordnetenhaus zusätzliche 2,5 Mio. Euro je Haushaltsjahr bereitgestellt. Es wird erwartet, dass in den Bezirken die Bedeutung der Arbeit der Musikschulen damit einen hohen Stellenwert behält und mit entsprechender Priorität die bezirkliche Unterstützung stattfindet.“
Aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten nicht gelösten personellen und strukturellen Probleme der Musikschulen, fordern die Musikschulleiterinnen und Musikschulleiter im Sinne des o.g. Haushaltsbeschlusses die Chance zu nutzen, die im Kommissions- bericht beschriebenen Maßnahmen als Einstieg in eine nachhaltige Sicherung der Musikschularbeit anzugehen.

Insbesondere die strukturellen Probleme haben sich als eines der größten Hindernisse für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Berliner Musikschulen herausgestellt. Die qualitative Musikschularbeit ist durch den zunehmenden Stellenabbau durch das Personaleinsparungskonzept des Landes Berlin gefährdet.
Mit den 2,5 Mio. soll eine personelle Grundausstattung außerhalb des VZÄ-Abbaus sichergestellt werden.
Als Grundausstattungsmodell für Funktionsstellen soll der Kommissionsbericht zu VHS und Musikschulen unter Heranziehung aktueller Zahlen als Bemessungsgrundlage dienen.
Hierbei ist die den aktuellen Aufgabenstellungen adäquate Ausstattung mit Funktionsstellen und Verwaltungsmitarbeiter/innen anzugehen. Der Einrichtung von Stellvertretenden Musikschulleitungen/ Verwaltungsleitungen bzw. Geschäftsführungen in jeder Musikschule ist eine hohe Priorität einzuräumen.

Erst nach Schaffung der notwendigen Strukturen ist eine Anhebung der Versorgungsdichte von Musikschulunterricht möglich. Dies kann durch Unterrichtsanteile von Fachgruppenleitungen, durch festangestellte Lehrkräfte oder durch Honorarkräfte erreicht werden.

Alle Maßnahmen müssen kurzfristig und unbürokratisch umgesetzt werden, um dem Beschluss des AGH in möglichst vollem Umfang gerecht zu werden und nachhaltige Lösungen schaffen zu können.

Anwesende Bezirke:
Tempelhof-Schöneberg, Neukölln, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Spandau, Reinickendorf, Lichtenberg, Pankow
Abstimmungsergebnis: einstimmig

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