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20. Mai 2017
Empfehlung einer Honoraruntergrenze für Projektanträge in den Darstellenden Künsten
Auf der Mitgliederversammlung des LAFT Berlin (Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V.) am 9. Mai 2017 wurde den Mitgliedern eine Beschlussvorlage zur Erhöhung der Honoraruntergrenzen im Bereich der freien darstellenden Künste zur Abstimmung vorgelegt.
Entsprechend der Erhöhung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne (NV Bühne) zum 1. Januar 2017 empfiehlt der LAFT Berlin darin ab 1. Juni 2017 eine Anhebung der Honoraruntergrenze auf 2.300 Euro im Monat für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) sowie auf 2.660 Euro im Monat für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist.
Ausführliche Informationen auf der Website des LAFT.
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