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21. Juli 2020

KULTURFÖRDERPUNKT BERLIN | Übersicht über finanzielle Hilfsangebote in Folge der Corona-Pandemie

Im Sondernewsletter Corona Special #12 des Kulturförderpunkts Berlin vom 20.07.2020 findet sich eine umfassende Übersicht über finanzielle Hilfsangebote und Anlaufstellen, an die sich Freischaffende, Soloselbstständige und Kleinunternehmen aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind,wenden können.

 

 

Auszug aus dem Sondernewsletter Corona Special #12 des Kulturförderpunkts Berlin (Stand: 20.07.2020)

NEWS AUS BUNDESINITIATIVEN

START DER EU-RATSPRÄSIDENTSCHAFT DEUTSCHLANDS: KULTURSTAATSMINISTERIN MONIKA GRÜTTERS ÜBERNIMMT AB DEM 1. JULI DEN VORSITZ DES EUROPÄISCHEN KULTUR- UND MEDIENMINISTERRATES

BUNDESTAG UND BUNDESRAT HABEN AM 29. JUNI DEM CORONA-KONJUNKTURPARKET ZUGESTIMMT

 
KONJUNKTURPAKET DES BUNDES
Durch die Maßnahmen des Konjunkturpakets soll die Wirtschaft wieder angekurbelt werden, nachdem diese schwer unter der Corona-Pandemie gelitten hat. Bundestag und Bundesrat haben am 29. Juni dem Konjunktur- und Zukunftspaket zugestimmt, auf das sich der Koalitionsausschuss bereits am 3. Juni verständigt hatte. Mit einem Gesamtvolumen von rund 130 Milliarden, sieht das Paket folgende Schwerpunkte vor:
  • Nachfrage stärken, Beschäftigung sichern und gezielt stabilisieren
  • Investitionen von Kommunen und Unternehmen fordern
  • in die Modernisierung des Landes investieren
Für den kreativen und kulturellen Sektor sind insbesondere die unter dem ersten Punkt beschlossenen Maßnahmen relevant:
  • Umsatzsteuersenkung vom 1.7.-31.12.2020 (19% auf 16%; 7% auf 5%).
  • Kinderbonus von 300 € pro Kind. Wird nicht auf Grundsicherung oder Kindergeld angerechnet. Bei Besserverdienenden wird der Bonus mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird in der Einkommenssteuer für 2020 und 2021 auf 4.008 € erhöht.
  • Sozialgarantie 2021: Sozialversicherungsbeiträge werden bis 2021 bei max. 40% stabilisiert.
  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung verlängert bis Ende 2020.
  • Schutzschirm für Auszubildende soll garantieren, dass Auszubildende ihre Ausbildung beenden können.
  • Mit dem Hilfsprogramm NEUSTART KULTUR werden Kulturprojekte und die Kulturinfrastruktur in Deutschland gestärkt.
  • Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützt der Bund die Länder durch ein Kredit-Sonderprogramm der KfW für 2020 und 2021.
  • Für kleine und mittelständische Unternehmen wird ein gezieltes Förderprogramm aufgelegt: Überbrückungshilfe in Höhe von 25 Mrd. €.
Weitere Informationen finden Sie hier
 

ENTSCHÄDIGUNGEN BEI QUARANTÄNE, TÄTIGKEITSVERBOT ODER SCHUL- UND KITASCHLIESSUNGEN // IfSG


ÜBERBRÜCKUNGSHILFE DES BUNDES STARTET AM 10. JULI
Zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen mussten im Zuge der Coronakrise ihren Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Diesen Unternehmen hilft der Bund mit der Corona-Überbrückungshilfe, indem er direkte Zuschüsse für betriebliche Fixkosten für die Monate Juni, Juli und August 2020 gewährt.

 
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
Corona-bedingte Auflagen und Schließungen haben in vielen Branchen zu Umsatzeinbußen geführt. Hier setzt die Überbrückungshilfe an. Sie ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm für den Mittelstand mit einem Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden €.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Soloselbstständige, selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen.
 
Wo wird die Überbrückungshilfe beantragt?
Der Antrag kann ausschließlich über eine*n Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder eine*n anerkannte*n Buchprüfer*in (muss nicht zwangsläufig in Berlin tätig sein) gestellt werden. Diese prüfen die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und Fixkosten und beantragen die Überbrückungshilfe über eine Antragsplattform.
 
Wo finde ich einen Ansprechpartner für die Antragstellung?
 
Ab und bis wann können Anträge gestellt werden?
Ab dem 8. Juli 2020 ist die Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zur Registrierung freigeschaltet. Die Antragstellung startet am 10. Juli 2020. Spätmöglichstes Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020.

Wo finde ich mehr Infos zum Thema?
Auf dem Portal des  BMWI sind umfangreiche Infos/FAQ/Hotline-Kontakt zu finden.
 

NEUSTART KULTUR LÄUFT AN

Das Rettungspaket NEUSTART KULTUR stellt bis Ende 2021 eine Milliarde € zusätzliche Mittel für Unternehmen der Kulturwirtschaft bereit. Das Programm gliedert sich in vier Teilbereiche:
  • Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen: Ziel ist es, kulturelle Einrichtungen unabhängig von ihrer Branche bei Investitionen für die Umsetzung von Hygienekonzepten zu unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel Online-Ticket-Systeme, Modernisierung von Belüftungsanlagen und Konzepte zur Besucherführung und Bestuhlung. Hierfür stehen insgesamt 250 Mio. € zur Verfügung. Der Förderantrag kann ab Ausschreibungsbeginn der jeweiligen mittelausreichenden Stelle bis spätestens 31. Oktober 2020 per E-Mail eingereicht werden. Die mittelausreichenden Stellen sind hier jeweils nach Kultureinrichtung geordnet:
  1. Kinos
  2. Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten
  3. Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals
  4. Kulturzentren, Literaturhäuser und soziokulturelle Zentren
  5. Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater
  6. Zirkus
  • Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen: Insgesamt 450 Mio. € stehen für den größten Baustein des Programms zur Verfügung. Diese Mittel sollen Kulturinstitutionen und -projekten helfen, Personalkosten zu zahlen und neue Projekte aufzunehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es unter anderem, Angestellte aus der Kurzarbeit herauszuholen. Zudem sollen durch die Mittel wieder Aufträge an Soloselbstständige vergeben werden können.
  • Förderung alternativer, auch digitaler Angebote: Mit 150 Mio. € fördert NEUSTART KULTUR als dritten wichtigen Baustein die Digitalisierung der Kulturbranche. Verantwortlich für die Vergabe hier sind die Bundeskulturfonds.
  • Pandemiebedingte Mehrbedarfe in regelmäßig durch den Bund geförderten Kultureinrichtungen und -projekten: Der vierte Finanzierungsbaustein stellt insgesamt 100 Mio. € bereit, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen.
Weitere Informationen zu NEUSTART KULTUR finden Sie hier.
 
 
NEUSTART KULTUR: 50 MILLIONEN EURO FÜR DIE BUNDESKULTURFONDS
Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Mio. € zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstlerinnen und Künstler und werden ihnen damit auch persönlich einen Neustart ermöglichen.
 
 
 
 
NEWS AUS LÄNDERINITIATIVEN
 
#BERLINREOPENS
 
Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken dürfen seit dem 4. Mai 2020 wieder öffnen. Für den Besuch in den meisten Häusern könnt und solltet ihr euch vorab ein online Ticket mit Zeitfenster reservieren. In den meisten Museen wird das Tragen eines Mundschutzes empfohlen oder vorausgesetzt. Viele Berliner Bühnen öffnen zum 1. August. Auch für Theatervorstellungen und Open-Air Veranstaltungen solltet ihr vorab ein Ticket reservieren. Eine Übersicht der aktuellen Öffnungsdaten kultureller Einrichtungen in Berlin findet ihr auf Berlin Bühnen und dem Museumsportal oder hier.

SOFORTHILFEN  WERDEN FORTGESETZT UND AUSGEWEITET
Die KfW stellt demnächst den Landesförderbanken Finanzmittel für Start-ups und kleine Mittelständler zur Verfügung, die infolge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Diese Hilfe richtet sich an junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Weitere Informationen sollen bald folgen.
 
Am 30. Juni hat zudem der Senat eine Neuauflage der Soforthilfe IV beschlossen. Hierfür werden 30 Mio. € für die Monate September 2020 bis November 2020 bereitgestellt. Zur Pressemitteilung des Senats vom 30. Juni 2020

Am 26. Juni hat der Senat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz, der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe Ramona Pop und des Senators für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer, Eckpunkte für weitere Überbrückungs- und Sofortprogramme im Gesamtvolumen von 1,8 Mrd. € beschlossen. Hierfür hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit seinem Beschluss zum ersten Nachtragshaushalt zusätzlich 500 Mio. € für Hilfsprogramme zur Verfügung gestellt.  Hinzu kommt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25 Mio. € für 2021. Zur Pressemitteilung des Senats vom 26. Juni 2020

SOFORTHILFEN AUSGEZAHLT
In der letzten Woche hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa, gemeinsam mit der Finanzverwaltung und der Investitionsbank Berlin (IBB), die letzten Hilfszahlungen aus der ersten Runde Soforthilfe IV (Antragstellung Mai) an Antragsteller*innen, deren Anträge bewilligt worden waren, ausgezahlt bzw. die Auszahlung terminiert. Unter den bewilligten Anträgen sind Berliner Clubs, zwei Festivals, Bibliotheken, Orchester, Chöre, Theaterensembles und Museen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 30. Juni

SOFORTHILFE IV - 1. RUNDE
Die Antragstellung ist seit Freitag, 15. Mai 2020, nicht mehr möglich.
Für das Soforthilfepaket IV agieren wir auch nach Antragsschluss (15. Mai 2020) als offizieller Partner der Senatsverwaltung für Kultur und Europa​ und der Investitionsbank Berlin und beantworten Fragen von Antragsteller*innen über das Kontaktformular der IBB.

SOFORTHILFE II
Die Antragstellung ist seit Sonntag, 31. Mai 2020, nicht mehr möglich.
Einen ersten Überblick zur Soforthilfe II verschafft ein Dokument, das von der Investitionsbank Berlin (IBB) auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt wird. Ihr findet es hier.

Einen Überblick über alle Soforthilfen der IBB findet ihr hier.


UPDATES ZU WEITEREN UNTERSTÜTZENDEN INITIATIVEN & PROGRAMMEN

HILFSFONDS

NOTHILFEFONDS FÜR STUDIERENDE // AKADEMISCHES FÖRDERUNGSWERK

SPENDENAUFRUF FÜR FREISCHAFFENDE MUSIKER*INNEN // DEUTSCHE ORCHESTER STIFTUNG

#KUNSTNOTHILFE // ELINOR


PLATTFORMEN

PLATTFORM BERLIN (A)LIVE // SENATSVERWALTUNG FÜR KULTUR UND EUROPA

CREATIVES UNITE // EUROPÄISCHE KOMMISSION


Das Beratungs- und Veranstaltungprogramm des Kulturförderpunktes Berlin wird weiterhin - und ausschließlich - im digitalen Raum angeboten: Ob Einzel- oder Gruppenberatungen, Infoveranstaltungen oder Workshops - das Kulturförderpunkt Team steht für Ihre Fragen zur Verfügung! Die Online-Gruppensprechstunden z.B. finden im Juli und im August jeden zweiten Dienstag von 10:30 bis 12:00 Uhr statt. 

Bei individuellen Fragen zu Soforthilfen und weiteren Corona-Unterstützungsangeboten können Sie zudem eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und einer Rückrufnummer an 
kulturfoerderpunkt@kulturprojekte.berlin schreiben. Es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.


Quelle: Sondernewsletter Corona Special #12 des Kulturförderpunkts Berlin vom 20.07.2020

Hier kommen Sie direkt zur Website des Kulturförderpunkts Berlin.

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