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19. Februar 2021

Kulturförderpunkt Berlin | Informationen und Beratung zu allen aktuellen Hilfsprogrammen für Soloselbstständige und Freiberufler*innen

Im folgenden finden Sie eine Übersicht und weiterführende Links zu Soforthilfe IV, Überbrückungshilfe III, Neustarthilfe, November-/Dezemberhilfe, NEUSTART KULTUR, #CoronaKuenstlerHilfe sowie Beratungsangeboten des Kulturförderpunktes Berlin.

 

 

Stand 19.02.2021
(Quelle: Kulturförderpunkt Berlin, Sondernewsletter Corona Special #22)
 

SOFORTHILFE IV

Das Beratungszentrum Kreativ Kultur Berlin - unterstützt als offizieller Partner der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, der Senatskanzlei Berlin sowie der Investitionsbank Berlin den Beratungsprozess zur Soforthilfe IV 4.0. Ab kommender Woche werden wichtige Details zur Antragstellung bereitgestellt und Fragen im Rahmen  einer Infosession beantwortet. Die wichtigsten Vorabinformationen finden Sie unten stehend.

Achtung: Das Antragsverfahren hat sich geändert. Eine Bezuschussung aus Mitteln der Soforthilfe IV 4.0 ist in dieser Programmrunde nur nachgelagert über eine Beantragung der Überbrückungshilfe III möglich.

Um sich für Mittel aus der Soforthilfe IV 4.0 qualifizieren zu können, muss daher zunächst durch eine*n Steuerberater*in ein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden. Weitere Informationen zu der 4. Runde dieses Soforthilfeprogramms, einschließlich der aktualisierten Webseite, folgen in der kommenden Woche. Es wird darum gebeten, sich bis dahin mit Anfragen zu gedulden und es empfiehlt sich für alle Antragstellenden, bereits jetzt die ÜH III zu beantragen.

Hier finden Sie eine, vom Kulturförderpunkt zusammengestellte, Sammlung hilfreicher Adressen und Kontakte zum Thema Steuerberatung im Zusammenhang mit der Soforthilfe IV:

Verzeichnis der Steuerberater*innen in Berlin 
Steuerberater*innen Suchservice 
Verzeichnis der Wirtschaftsprüfer*innen in Berlin 
Bundessteuerberaterkammer 
Bundesrechtsanwaltkammer 


ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. € unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 verzeichnen können. 

Wie? Durch eine Antragstellung über prüfende Dritte.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

  • bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.

Wann? Anträge können gestellt werden bis zum 31. August 2021, Förderzeitraum November 2020 - Juni 2021.

Erstattungsfähige Fixkosten sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten ohne Vorsteuer. Zu den erstattungsfähigen Fixkosten zählen auch Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind. Diese werden pauschal mit 20% der Fixkosten gefördert.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.

Eine Aufzeichnung vom Town Hall Call zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe vom 16.02.2021 finden Sie hier. Dort werden unter anderem folgende Fragen beantwortet:

  • Wer ist antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III?
  • Welche Zugangskriterien müssen für den Antrag auf Überbrückungshilfe III erfüllt sein?
  • Wie wird der Antrag gestellt?


NEUSTARTHILFE

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige (mind. 51% der Einnahmen aus der Solo-Selbständigkeit) in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Dazu zählen Soloselbstständige, die personenbezogene (z.B. Kosmetiker*innen) oder kreative, künstlerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Musiker*innen, Gestalter*innen, Fotograf*innen) oder zum Beispiel im Gesundheitswesen (z.B. Therapeut*innen, Trainer*innen), der Tourismusbranche (z.B. Stadtführer*innen, Reiseleiter*innen) oder Bildungsbranche (z.B. Sprachlehrer*innen, Coaches) tätig sind.

Einmalig können Anträge bis zum 28. August 2021 eingereicht werden. Daher der Hinweis, die FAQ’s sorgfältig zu lesen, um Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. 

Bitte beachten: Wer (zusätzlich) an einer Firma – etwa einer GbR – beteiligt ist, sollte auf jeden Fall noch mit der Antragstellung warten. "Mit Blick auf die rechtliche Komplexität von Personen- und Kapitalgesellschaften", teilt das BMWi mit, "bitten wir um Verständnis, dass derartige gewählte Konstruktionen erst in einem zweiten Schritt berücksichtigt werden können."

Wann wird das Geld ausgezahlt? In der Regel erfolgt die Auszahlung wenige Tage nach der Antragstellung.

Welche Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit werden berücksichtigt?
Beantragen natürliche Personen die Neustarthilfe, werden sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch bei der Endabrechnung Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zuzüglich zu den freiberuflichen und gewerblichen Umsätzen berücksichtigt. Im Antragsverfahren erfolgt die Abfrage nach den Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten in einem gesonderten Feld („Einnahmen im Vergleichszeitraum aus weiteren nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen“). Hier müssen dann folgende Einnahmen im Vergleichszeitraum (in der Regel 2019) eingetragen werden: Löhne und Gehälter aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, die im Rahmen von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erzielten Entgelte (sog. „Minijobs“ bis zu 450 Euro sowie aus kurzfristigen Beschäftigungen), steuerfreien Lohnersatzleistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Außerdem sind bspw. vermögenswirksame Leistungen, Abfindungen, Sachbezüge und Versorgungsbezüge anzugeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie im FAQ Punkt 3.6.

Die Neustarthilfe wird als Betriebskostenpauschale bezeichnet. Darf ich die Neustarthilfe deswegen nur für Betriebskosten verwenden?
Nein, hier gibt es keine Vorgaben. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbstständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Damit soll ihre wirtschaftliche Existenz gesichert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im FAQ Punkt 3.10.

Mehr Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier >>>.


NOVEMBERHILFE - DEZEMBERHILFE

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember können bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Mit einem Umfang von 4,5 Mrd. Euro pro Woche bietet sie weiterhin eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Nähere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen finden Sie im Corona Special Newsletter #21 des Kulturförderpunktes Berlin.

FAQ
Sie möchten wissen, wer antragsberechtigt ist, wie ein Antrag gestellt werden kann oder wie die Wirtschaftshilfe im Verhältnis zu anderen Leistungen steht? Wesentliche Fragen zur November- und Dezemberhilfe werden hier beantwortet.

Status und Ausblick: Auszahlungen der November- und Dezemberhilfen 
Am 09. Februar 2021 fand ein Town Hall Call zum Thema "Status und Ausblick: Auszahlungen der November- und Dezemberhilfen" statt. Hier wurden Fragen zur Verzögerung der Auszahlungen, zu beihilflichen Obergrenzen und dem Ablauf von Antragstellung und Prüfung beantwortet. Die Aufzeichnung der Veranstaltung sowie nähere Informationen zu den behandelten Themen finden Sie hier.


NEUSTART KULTUR

Das Ergebnis des Koalitionsausschusses am 03. Februar 2021 ist, dass ein Anschlussprogramm für NEUSTART KULTUR aufgelegt wird. Dafür stellt die Bundesregierung eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung. Der Kulturbereich sei besonders stark von der Corona-Krise betroffen, so die Teilnehmer*innen des Ausschusses.

Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Kulturrates >>>.

Auf der Webseite des Kulturförderpunktes Berlin finden sich weiterhin alle Maßnahmen aufgelistet, die aus der ersten Runde NEUSTART KULTUR in den jeweiligen Branchen noch zur Verfügung stehen. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

Mehr Informationen zum Programm finden ihr auf der Webseite der BKM >>>.


#CoronaKuenstlerHilfe

Die #CoronaKuenstlerHilfe erkennt, dass die Kultur- und Kreativbranche eine der am stärksten von den Folgen der Pandemie betroffenen Branchen ist. Mit der spendenbasierten Initiative soll ein Beitrag zur Abfederung der Krisenauswirkungen geleistet werden. Geholfen werden soll Künstler*innen, die aufgrund von Covid-19 in eine finanzielle Notlage geraten sind. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


INFOS UND FAQ's AUF EINEN BLICK

Alle wichtigen FAQ's zu aktuellen und bereits abgelaufenen Coronahilfen finden Sie hier.
Wichtige Hinweise zu weiteren Corona-Unterstützungsangeboten gibt's hier.


INFOVERANSTALTUNGEN DES KULTURFÖRDERPUNKTES BERLIN

23. Februar 2021 | 14.00 - 16.00 Uhr
INFOSESSION: SOFORTHILFE IV 4.0 FÜR KULTURBETRIEBE UND MEDIENUNTERNEHMEN
Die Soforthilfe IV geht in die 4. Runde. Aus diesem Anlass wird die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in einer Online-Infosession Schritt für Schritt durch den Prozess des Antragsverfahrens führen. Es besteht auch die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Wo? Online
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei: Vorherige Anmeldung hier möglich.

23. Februar (Deutsch) & 02. März (Englisch) 2021 | 10.30 - 12.00 Uhr
SPRECHSTUNDE // CORONA-KRISE: HILFE FÜR KUNST-, KULTUR-, KREATIVSCHAFFENDE
In der regelmäßigen Gruppensprechstunde des Kulturförderpunktes Berlin wird der Stand rund um aktuelle Antragsmöglichkeiten zu Corona-Hilfen erklärt. Zudem werden weitere Unterstützungsmaßnahmen vorgestellt und Fragen der Teilnehmendem beantwortet.

Wo? Online 
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei: Vorherige, verbindliche Anmeldung hier möglich.
Weitere Infos finden Sie hier.

24. Februar 2021 | 10.00 - 12.00 Uhr
SPRECHSTUNDE CORONA-KRISE SPECIAL: NEUSTART KULTUR - ANTRAG GESTELLT UND JETZT?
Der Kulturförderpunkt Berlin lädt gemeinsam mit der Clubcommission Berlin und Berlin Music Commission zu einer Infosession zu NEUSTART KULTUR ein. Die Veranstaltung richtet sich an all jene, die bereits einen Antrag bei NEUSTART KULTUR gestellt oder schon eine Bewilligung erhalten haben. Thematisiert werden zum Beispiel Fragen wie: Wie geht man mit Fördermitteln überhaupt richtig um? Welche Fehler sind zu vermeiden und was ist überhaupt eine öffentliche Ausschreibung?

Wo? Online 
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei: Vorherige Anmeldung hier möglich.
Weitere Infos finden Sie hier.


Der Kulturförderpunkt Berlin ist Teil von KREATIV KULTUR BERLIN - dem Berliner Beratungszentrum für Kulturförderung und Kreativwirtschaft.
Mehr Infos unter: www.kreativkultur.berlin




 

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