News

2. August 2014

Seit 1. August gilt SEPA im Geschäftsverkehr

Seit 1. August gilt für alle Selbstständigen die ursprünglich für Februar geplante SEPA-Umstellung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs. Weil zur "Single Euro Payments Area", den "Einheitlichen Euro-Zahlungsraum" und den Umstellungen viel überflüssiges Wissen kursiert, hat mediafon.net noch einmal zusammengestellt, was Selbstständige zu SEPA wissen müssen.

Begriffe wie “Pre-Notification” und “Lastschrift-Mandat” gehören in der Regel nicht zu den Dingen, mit denen sich Solo-Selbstständige in Sachen Euro-Zahlungsraum beschäftigen sollten, allerdings müssen sie nun, BIC und IBAN auf Geschäftspapieren verwenden.
Insbesondere bei Rechnungen an Unternehmen ist das wichtig. Die Unternehmenskunden können Überweisungen nur noch ausführen, wenn sie die neuen Kontodaten verwenden oder ihre Bank die alten Kontoangaben automatisch umwandelt. Seit dem 1. August nämlich dürfen Banken Überweisungen von Unternehmen, also von Selbstständigen und ihren geschäftlichen Kunden, nur noch mit IBAN und BIC ausführen. Privatleute dürfen Kontonummer und Bankleitzahl noch bis zum 1.2.2016 verwenden, bei ihnen sind die Banken verpflichtet, Überweisungsdaten so lange selbst “umzurechnen”.

  • Für Selbstständige, deren Zahlungsverkehr allein in einfachen Überweisungen besteht, die sie für ihre Rechnungen bekommen bzw. mit denen sie eingehende Rechnungen bezahlen, hat es sich damit schon. Sie müssen ihre Geschäftspapiere und Interneteintragungen so ändern, dass dort statt Kontonummer und Bankleitzahl nunmehr IBAN und BIC zu finden sind.
  • Auch Daueraufträge müssen geändert beziehungsweise – sofern sie von der Bank automatisch umgestellt wurden – kontrolliert werden.
  • An Stelle der bisherigen Einzugsermächtigungen erfordert das neue SEPA-Lastschriftverfahren ein sogenanntes Mandat. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen können jedoch ohne neues Mandat umgestellt werden – darüber muss der Kunde informiert werden. Wer schon früher Einzugsermächtigungen erteilt hat, braucht nun also von sich aus gar nichts zu tun – handeln muss der, der das Geld haben will.
  • Wer selbst Gelder per SEPA-Lastschrift einzieht, benötigt dazu ab sofort eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die von der Deutschen Bundesbank vergeben wird, und muss sich von jedem Kunden ein Mandat erteilen lassen. Die Einzelheiten bespricht man am besten mit seiner Bank. Wo schon eine Einzugsermächtigung vorhanden ist, benötigt man kein neues Mandat, muss den Kunden jedoch von der Umstellung informieren.
  • Außerdem muss, wer Geld per Lastschrift einzieht, seinen Kunden künftig mindestens 14 Tage vorher zum Beispiel per Brief, Mail oder vertraglicher Vereinbarung informieren, an welchem Tag genau das Konto mit welchem Betrag belastet wird (“Pre-Notification”). Die Bank muss die Belastung dann exakt an diesem Tag vornehmen. – Damit sollten dann auch unliebsame Überraschungen ausbleiben, die es bisher manchmal gab, wenn eine Einzugsermächtigung eingelöst wurde, das Konto aber gerade nicht gedeckt war.
  • Und nur der Vollständigkeit halber: Wer Beträge über 12.500 € im Ausland per SEPA-Lastschrift einzieht, muss dies der Deutschen Bundesbank melden.

Insgesamt also ist es gar nicht so dramatisch für Selbstständige sich auf den neuen SEPA-Standard umzustellen, mit dem der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz und Monaco vereinheitlicht und an bestehende internationale Normen angepasst wird. Für Selbstständige, die ihr eigenes Unternehmen führen, wie die normale Bankkundin ändern sich eigentlich nur zwei Zahlen:

  • Bei allen Banken tritt an die Stelle der bisher meist zehnstelligen Kontonummer die “International Bank Account Number” IBAN. Sie hat in Deutschland 22 Stellen (in anderen Ländern 16 bis 29, theoretisch bis zu 34 Stellen) und vereint einen Ländercode aus zwei Buchstaben (‘DE’ für Deutschland), die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer mit einer Prüfsumme und einigen weiteren Informationen. Die “Umrechnung” ist aber komplizierter, als es auf den ersten Blick aussieht. Deshalb sollte niemand versuchen, sich seine IBAN selber zu basteln – zumal die Banken die IBAN und BIC bereits seit langem auf den Kontoauszügen ausdrucken.
  • Bei Überweisungen in Deutschland entfällt dafür die bisherige Bankleitzahl; bei Auslandsüberweisungen tritt an ihre Stelle der acht- oder elfstellige “Business Identifier Code” BIC. Er ist identisch mit dem sogenannten SWIFT-Code der “Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication”, der ursprünglich von den USA für den internationalen Zahlungsverkehr forciert, in den USA selbst aber nie ernsthaft benutzt wurde.

Quelle: http://www.mediafon.net/

» Zur News Liste