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18. August 2012

Neue AV Honorare an den bezirklichen Musikschulen

Seit 1. August gelten an den bezirklichen Berliner Musikschulen die neuen "AV Honorare", die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft am 10. Juli beschlossen hat.

Die Senatsverwaltung geht davon aus, dass die Ausführungsvorschriften bei dem Abschluss von Neuverträgen ab 1.8.2012 angewendet werden und die Anpassung der bestehenden Vertragsverhältnisse bis zum 1.4.2013 abgeschlossen ist.

Die “AV Honorare MuS” finden Sie hier zum Herunterladen.

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