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8. August 2012

Künstlersozialabgabe steigt 2013 auf 4,1 Prozent

Der Satz der Künstlersozialabgabe steigt im Jahre 2013 von derzeit 3,9 auf 4,1 Prozent.

Das geht aus dem Entwurf zur Künstlersozialabgabeverordnung 2013 hervor, den das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Anfang August an die beteiligten Verbände und Länder versandte.

Das ist eine recht bescheidene Erhöhung: in diesem Jahrtausend bewegte sich der Abgabesatz zwischen 3,8 Prozentpunkten in den Jahren 2002 und 2003 und 5,8 im Jahre 2005. Zuletzt hatte der Satz seit 2010 unverändert bei 3,9 Prozentpunkten gelegen.

Die Erhöhung betrifft allein die Unternehmen, die Aufträge an Selbstständige im kreativen Bereich vergeben. Auf die Kreativen selbst wirkt sich die Erhöhung nicht aus; die Sätze für ihre Beiträge an die KSK bleiben unverändert.

Der Grund für diese relative Stabilität dürfte in den systematischen Kontrollen liegen, die die Deutsche Rentenversicherung seit 2007 bei Unternehmen durchführt, die Leistungen von freien Künstlerinnen und Publizisten verwerten, aber trotz gesetzlicher Verpflichtung keine Künstlersozialabgabe abführen.

Die Zahl der über die KSK versicherten Künstler und Publizistinnen erhöhte sich von 157.754 im Jahre 2007 auf 173.284 im Jahre 2011. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen stieg im letzten Jahr um 3,31 Prozent auf 14.142 €. Dabei haben die männlichen Wort-Autoren mit durchschnittlich 20.229 € als erste Gruppe die 20.000-€-Grenze überschritten, während die Frauen im Musikbereich immer noch bei 10.228 € verharren.

Soloselbstständige, die im kreativen Bereich tätig sind, profitieren nicht nur von der Künstlersozialabgabe, sondern können auch selbst künstlersozialabgabepflichtig werden, sofern sie “nicht nur gelegentlich” Aufträge an andere selbstständige Künstler und Publizistinnen vergeben.

Quelle: http://www.mediafon.net/meldung_volltext.php3?id=501ba7f9cf166&akt=news_versicherungen

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