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23. Februar 2012

Stellungnahme von DTKV und BKLM zur Bezahlung der Lehrkräfte an Musikhochschulen

Der Deutsche Tonkünstlerverband und die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen warnen: Bessere Vergütung der Professoren darf nicht zu Lasten der Lehrbeauftragten gehen!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung vom 14.2.2012 die seit 2005 geltende Besoldung der W2 –Professoren in Hessen wegen des niedrigen Grundgehalts als „evident unzureichend“ beanstandet. Das betroffene Land muss bis 2013 entweder ein höheres Grundgehalt oder einklagbare Leistungszulagen einführen.
Dieses Urteil hat Auswirkungen auf alle deutschen Bundesländer und deren Hochschulen.

Der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) und die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) begrüßen die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die Professoren angemessen zu besolden. Durch die angemahnten Besoldungsänderungen kommen erhebliche Mehrausgaben auf die betroffenen Landesregierungen bzw. auf die Hochschulen zu. Das gilt auch für den Bereich der Musikhochschulen.
Die erforderlichen zusätzlichen Mittel dürfen nicht zu Lasten anderer Personengruppen gehen, insbesondere nicht zu Lasten der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen, deren Vergütung derzeit völlig unzureichend ist.
Da gerade an Musikhochschulen zahlreiche Lehrbeauftragten gleiche Aufgaben wie W 2 – Professoren wahrnehmen, sollte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anlass für eine Überprüfung sein, in welchem Umfang die katastrophal niedrige Vergütung der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen und in der musikpraktischen Ausbildung an Universitäten auf ein angemessenes Niveau angehoben werden kann.

Dr. Dirk Hewig
Präsident des DTKV

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