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10. Februar 2022
DOV fordert bessere Absicherung für Freischaffende
Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt den Vorstoß der Landeskulturministerien, Honoraruntergrenzen einzuführen und die Arbeitslosenversicherung zu reformieren.
Bessere soziale Absicherung von Freischaffenden notwendig
Die Deutsche Orchestervereinigung begrüßt das koordinierte Vorgehen der Kulturministerinnen und -minister der Länder, bundesweit einheitliche Regeln zur besseren sozialen Absicherung von Freischaffenden im Kulturbereich zu etablieren. »Dieser Schritt ist ein Gebot der Stunde, da die Pandemie die Defizite eindringlich aufgezeigt hat«, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. »Dennoch ist er bemerkenswert. Die Kulturhoheit liegt zwar bei den Ländern. Angesichts der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung braucht es jedoch bundeseinheitliche Regeln.«
»Die Vorsitzende der Kulturministerkonferenz der Länder Isabel Pfeiffer-Poensgen hat die soziale Absicherung Freischaffender in den Mittelpunkt ihrer einjährigen Amtszeit gesetzt«, sagt Mertens. »Wichtig ist ein Bekenntnis der Bundesländer, zur auskömmlichen Honorierung Freischaffender auch mehr Geld in die Hand zu nehmen. Verbesserungen allein im Sozialbereich werden nicht reichen.« Unter Pfeiffer-Poensgen als Kulturministerin in NRW trat zum 1. Januar im flächenmäßig größten Bundesland ein neues Kulturgesetzbuch in Kraft. Unter anderem schreibt es Honoraruntergrenzen bei Landesförderungen fest. Auch die Bundesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag, zur sozialen Sicherung freier Künstlerinnen und Künstler in die Förderrichtlinien des Bundes Mindesthonorierungen aufzunehmen.
Hintergrund:
Die Kulturministerinnen und -minister setzten eine Expertengruppe ein, die klären soll, wie eine angemessene Honorierung aussehen kann. Ziel ist die Verständigung auf bundesweit geltende Honoraruntergrenzen. Den entsprechenden Abschlussbericht erwarten sie im März. Außerdem gaben sie ein Gutachten zur Reform der Arbeitslosenversicherung in Auftrag, da die Künstlersozialversicherung bislang nur die Kranken- und Rentenversicherung umfasst. Juristische Möglichkeiten sollen noch im Frühjahr aufgezeigt und dann an die Bundesregierung herangetragen werden.
» Quelle: Pressemitteilung der DOV vom 07.02.2022
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