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7. Januar 2012

Ergebnisse der DTKV-Mitgliederversammlung im November 2011

Am 29.11.2011 fand die jährliche Mitgliederversammlung des DTKV Berlin im Bechstein-Centrum im „stilwerk“ in Charlottenburg statt. Abgesehen von den Tätigkeitsberichten der Vorstandsmitglieder lagen die Schwerpunkte der Diskussionen auf der Wahl der Delegierten zum Musikschulbeirat bei der zuständigen Senatsverwaltung und die Umsatzsteuerbefreiung.

Gleich zu Beginn der Versammlung, aufgrund der Erkrankung von Frau Dr. Krause-Pichler vom stellvertretenden Vorsitzenden Uwe Christian Müller geleitet, wurde deutlich, dass die meisten der anwesenden Mitglieder großes Interesse an einer offiziellen Positionierung des DTKV zum Thema der Honorar-Neuregelung für Musikschullehrer an den bezirklichen Musikschulen hatten.

Aus dem Vorstand des DTKV stellte Helge Harding als speziell für dieses Thema Beauftragter in seinem Bericht aus der Vorstandsarbeit die aktuelle Situation an den Musikschulen, die Aussichten für die Musikschullehrer und deren derzeitige rechtliche Lage dar. Außerdem stellte er sein Konzept vor, in Zusammenarbeit mit einer Anwältin und einigen betroffenen Musikschullehrern Musterprozesse zu führen.
Die Mitglieder schlugen vor, aus der Versammlung einen Delegierten für die anstehende Neuwahl des Musikschulbeirates zu wählen.
Zur Wahl stellten sich Karin Meesmann, Anno Blissenbach, Frank Hill und Helge Harding. Karin Meesmann machte den Vorschlag, eine Arbeitsgruppe zu dem hochbrisanten Thema zu gründen und stellte ihre Mitarbeit Verfügung.
Die Mitglieder entschieden sich in ihrer Wahl für Helge Harding als Delegierten des DTKV und Frank Hill als seinen Stellvertreter. Helge Harding verwies abschließend auf seine Verbindung zur Presse und seine Absicht, die Thematik durch regelmäßige Berichterstattung an eine breitere Öffentlichkeit heranzutragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt war den Mitgliedern die Klärung der Umsatzsteuerbefreiung bei den Berliner Finanzämtern. Derzeit herrscht Verwirrung bei den Mitgliedern, da mittlerweile die Befreiung von der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen gebührenpflichtig geworden ist, die Befreiung nach § 19 Abs. 1 USTG aber weiterhin ohne Gebühren läuft.

Der DTKV wird das Thema behandeln und die derzeitige rechtliche Lage für freiberufliche Musiker, Lehrer und Künstler aufzeigen und eventuell wichtige Adressen oder Ansprechpartner zusammentragen.
Weitere Informationen demnächst hier auf unserer Seite.

(Stefanie Bremerich, Schriftführerin)

Nachtrag

Ein Informationsblatt zur Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 20a) der zuständigen Senatsverwaltung finden Sie über den folgenden Link:
http://www.berlin.de/sen/kultur/bescheinigung-zur-umsatzsteuerbefreiung/index.html

(UCM)

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