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14. September 2022
Erklärung der zweiten Kulturpolitischen Konferenz von ver.di Berlin
Am Sonnabend, den 10. September 2022, fand im Berliner ver.di-Haus am Paula-Thiede-Ufer 10 die zweite Berliner Kulturpolitische Konferenz statt. Teilnehmer:innen waren die in den ver.di-Fachgruppen Bildende Kunst, Musik, Theater und Bühnen, Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungswesen, Darstellende Kunst sowie in der ver.di FilmUnion und dem VS Landesverband Berlin organisierten Künstler:innen, Schriftsteller:innen und Kulturschaffenden.
Als Gäste und Redner waren Berlins Kultursenator Dr. Klaus Lederer sowie die kulturpolitischen Sprecherinnen MdA Melanie Kühnemann-Grunow (SPD), MdA Dr. Manuela Schmidt (Die Linke) und MdA Daniela Billig (Grüne) beteiligt. Des Weiteren waren auch Mitglieder aus anderen Kunst- und Kulturverbänden, Organisationen und Vereinen der Einladung zur Teilnahme an der Diskussion »Für eine nachhaltige Kulturarbeit: Wir brauchen ein Kulturfördergesetz! Jetzt?« gefolgt.
Als Ergebnis der Konferenz wurde durch die in ver.di organisierten Künstler:innen, Schriftsteller:innen und Kulturschaffenden die folgende Erklärung verabschiedet.
Abschlusserklärung der zweiten Kulturpolitischen Konferenz von ver.di Berlin
»Für eine nachhaltige Kulturarbeit – Freiheit der Kunst sichern. Wir brauchen ein Kulturfördergesetz – Jetzt!«
Die bildenden und darstellenden Künstler:innen, die Musiker:innen, Schriftsteller:innen und die Kulturschaffenden erklären anlässlich der 2. Kulturpolitischen Konferenz von ver.di Berlin:
Nach zwei Jahren Ausnahmezustand während der Pandemie stehen Kunst und Kultur erneut vor dramatischen Herausforderungen. Die zunehmend hohen Mietkosten, die grassierende Inflation, die zunehmende Zerrüttung der öffentlichen Haushalte führen erneut zu existenziellen Problemen der Berliner Kunst- und Kulturschaffenden.
Für die Berliner Kunst- und Kultureinrichtungen sowie deren Akteur:innen stehen in diesem Jahr zusätzlich 10 % mehr Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung und im nächsten Jahr weitere mehr als 2 %. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Tariferhöhungen erneut zu 100 % bei den Empfängern der institutionell geförderten Kunst- und Kulturprojekte durch entsprechende Aufstockung der Zuwendungen ausgeglichen werden.
Nicht nur die ständig steigende Inflationsrate, die diese zusätzlichen Mittel auffrisst, sondern eine zu erwartende Welle der Sparpolitik in den Bezirken trifft zuallererst die sogenannten »freiwilligen Aufgaben«, gerade auch im Kunst- und Kulturbereich. Deswegen steht die dringend notwendige Erhöhung der Honoraruntergrenzen-Empfehlung des Berliner Senats an. Darauf sind die aktuellen Projekt-Etats nicht vorbereitet – ein fehlender Aufwuchs entspricht hier einer De-Facto-Kürzung. Die Projektmittel werden spätestens im Doppelhaushalt 2024/25 signifikant erhöht werden müssen, um einen Kahlschlag in der Berliner Kunst- und Kulturszene zu verhindern.
Wir müssen feststellen, dass die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Kunst und des Wortes weiterhin bedroht ist. Für ein Kulturfördergesetz jetzt!
Die Situation erfordert, dass Berlin sich auf den Weg macht, jetzt ein Kulturfördergesetz zu verankern. An die Stelle einer wohltätigen fürsorgenden Kunstförderung muss eine sachlich begründete, gesetzlich definierte Kunst- und Künstlerfinanzierung als Rechtsanspruch treten. Die Förderung von Kunst und Kultur muss jetzt zu einer Pflichtaufgabe des Staates werden, über die nicht nach Kassenlage entschieden werden darf.
Dafür können wir heute schon handeln. Wir werden uns in die beiden geplanten Gesetzesvorhaben Bibliotheksfördergesetz und Musikschulfördergesetz als erste Bausteine eines künftigen Kulturfördergesetzes mit Vorschlägen einbringen und erwarten vom Berliner Senat und den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses, unsere Initiativen zu unterstützen.
Wir setzen uns für das Anhörungs- und Beteiligungsrecht durch die Vertreter:innen von Kunst und Kultur sowie für das gesetzlich verankerte Recht auf kostenfreie Nutzung öffentlicher Räumlichkeiten in den entsprechenden Gremien ein.
Unsere lebendige Erfahrung ist: Freiheit der Kunst und des Wortes setzt voraus, dass die Künstler:innen und Kulturschaffenden in sozial gesicherten Verhältnissen arbeiten können, unabhängig und selbstbestimmt. Wenn die materielle Basis fehlt, verkommt das Bekenntnis zur Freiheit des Wortes und der Kunst zu einer reinen Proklamation.
Wir halten fest: Die durch die Verfassung garantierte Freiheit des Wortes und der Kunst setzt voraus, dass sie als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anerkannt wird.
Wir wissen: Wer die Freiheit der Kunst und des Wortes praktizieren will, muss dazu auch über die entsprechenden Arbeits- und Einkommensbedingungen verfügen.
Wir erklären: In der Praxis heißt das, dass der Staat die Pflicht hat, die Grundlagen für die Freiheit des Wortes und der Kunst durch die Gewährleistung der materiellen Basis zu schaffen.
Wir setzen uns ein: Für eine demokratische, solidarische und zukunftsfähige Gesellschaft.
Das alles bedarf zwingend eines Berliner Kulturfördergesetzes – jetzt!
Beschlossen von den in ver.di organisierten Künstler:innen, Schriftsteller:innen und Kulturschaffenden
Berlin, den 10. September 2022
» Quelle: Pressemitteilung der ver.di
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