News
26. Oktober 2022
Weisungsgebundene Musikschullehrerin ist sozialversicherungspflichtig
Wer eine Tätigkeit nach Weisungen ausübt und in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Eine seit Jahren mit Honorarverträgen beschäftigte Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg setzte nach jahrelangem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen letztlich ihre Sozialversicherungspflicht durch.
» Weitere Informationen bei der DGB Rechtsschutz GmbH.
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