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26. Oktober 2022

Weisungsgebundene Musikschullehrerin ist sozialversicherungspflichtig

Wer eine Tätigkeit nach Weisungen ausübt und in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist, unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Eine seit Jahren mit Honorarverträgen beschäftigte Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg setzte nach jahrelangem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen letztlich ihre Sozialversicherungspflicht durch.

» Weitere Informationen bei der DGB Rechtsschutz GmbH.

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