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26. April 2023
DMR-Empfehlung für Honoraruntergrenzen
Um die Situation von Selbstständigen im Musikleben zu verbessern, legt der Deutsche Musikrat nun die verbändeübergreifend erarbeiteten Empfehlungen für Honoraruntergrenzen bei öffentlich geförderten Projekten und Institutionen vor. Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe Faire Vergütung erarbeitet und vom Präsidium verabschiedet.
Die finanzielle Situation selbstständiger Musiker*innen ist deutlich schlechter als die angestellter Berufsmusizierender: Das belegt auch eine neue Studie des Deutschen Musikinformationszentrums. Doch dies widerspricht der ansonsten in Deutschland vorherrschenden Logik der Selbstständigkeit, denn das unternehmerische Risiko und die Vorsorge für Arbeitslosigkeit und Alter müssten in das Einkommen Freischaffender »eingepreist« sein.
Die Empfehlungen des Deutschen Musikrats sehen als Honoraruntergrenze für Musiker*innen bei selbstständiger Tätigkeit perspektivisch einen Tagessatz in Höhe von 675 Euro vor, der stufenweise über mehrere Jahre erreicht werden soll. Berücksichtigt wurden in den Berechnungen u. a. die hohe Qualifizierung und die »unsichtbare« Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen.
» Link: Honorar-Empfehlungen inklusive eines erläuternden Anhangs
» Quelle: Deutscher Musikrat
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