Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder des DTKV Berlin

Informationen zu dem im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Haftpflicht-Versicherungsschutz bei der Mannheimer Versicherung für den Deutschen Tonkünstlerverband Berlin e. V. und seine Mitglieder
(Stand: März 2022)

» Kurzinformation und besondere Vereinbarungen für Vereine
» Präsentation Susanne Leuthner (März 2022)

Bausteine des Versicherungspakets

  • Vereins-Haftpflichtversicherung
    Sichert Euch als aktive Mitglieder des DTKV Berlin gegen Schäden ab, die Ihr im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder ehrenamtlichen Vereinstätigkeiten einer anderen Person zufügt.
  • Berufs-Haftpflichtversicherung
    Wirkt subsidiär: die Mannheimer leistet im Rahmen der Versicherungsbedingungen, wenn Ihr selbst die eigentlich erforderliche Berufs-Haftpflichtversicherung nicht besitzt oder die Versicherungssumme nicht ausreicht.
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
    Gilt für den DTKV-Landesverband und seine Mitglieder. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von Konzerten (auch Schülerkonzerten) für:
    - Bis zu 2 Veranstaltungen des DTKV-Landesverbands mit bis zu 500 Teilnehmer*innen
    - Bis zu 2 Veranstaltungen einzelner Mitglieder bis zu 250 Teilnehmer*innen
    - Dauer der Veranstaltung: jeweils max. 3 Tage

TIPP: Zusätzlich empfehlenswert ist eine eigene kombinierte Privat- und Berufshaftpflichtversicherung sowie für die weitergehende Absicherung, etwa als Veranstalter*in von größeren Konzerten, eine separate Veranstalter-Haftpflichtversicherung.

Auszug aus dem Leistungsumfang

Vereins- und Berufs-Haftpflichtversicherung

  • Personen- und Sachschäden (an fremden Sachen) pauschal bis zu 5 Millionen Euro pro Schadensfall, die Ihr beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten usw. verursachet. Diese Summe gilt bis zu 2fach maximiert, pro Jahr können also max. 10 Millionen Euro Versicherungssumme als Gruppenversicherung für den gesamten Verband in Anspruch genommen werden.
  • Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden bis zu 500.000 Euro, für Schäden an der Einrichtung bis zu 25.000 Euro, für Mietsachschäden an beweglichen Sachen (bis zu 3 Monaten Mietzeit) bis zu 10.000 Euro
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten bis zu 100.000 Euro
  • Nutzung von Internet-Technologien bis zu 1.000.000 Euro
  • Die Versicherung gilt weltweit bei beruflichen Auslandsreisen bis zu einem Jahr, bei Reisen in die USA und Kanada bis zu 3 Monaten

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

  • Aufbau, Unterhaltung und Abbau von Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen und sonstiger technischer Hilfsmittel für die Veranstaltungen
  • Aufbau, Betrieb und Abbau von Zelten, Tribünen (ohne eigenen Auf- und Abbau) und Podien, sofern diese baupolizeilich zugelassen sind und abgenommen wurden
  • Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken in eigener Regie
  • Betrieb eines VIP- und Pressebereichs
  • Ehrenamtliche Helfer*innen

Die Selbstbeteiligung beträgt für die meisten Schadensfälle pauschal 100 Euro (allerdings bei Personenschäden nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht: 10.000 Euro). Maßgebend für die Leistungen und deren Höhe sind jeweils der zu Grunde liegende gültige Rahmenvertrag und dessen Bedingungen.

ACHTUNG: Haftpflichtansprüche der Vereinsmitglieder untereinander, die außerhalb von Vereinsveranstaltungen entstehen, sind nicht versichert. Auch Schadensfälle an Musikinstrumenten sind grundsätzlich nicht versichert. Aber: Schäden, die beim Stimmen von Instrumenten entstehen, sind versichert.

Schadenmeldung: Was muss ich tun?

1. Meldung des Schadens informell an den Versicherungsagenten (michael.schoeps@mannheimer.de)
2. Der Versicherungsagent schickt ein Schadenanzeige-Formular an das Mitglied mit Kopie an den Vorstand
3. Das Mitglied sendet das ausgefüllte Formular an den Vorstand (vorsitz@dtkv-berlin.de)
4. Der Vorstand leitet die unterschriebene Schadenanzeige an den Versicherungsagenten weiter