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18. Januar 2014
Neues Förderprogramm des Landes Berlin: Kofinanzierungsfonds
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Die Berliner Kulturverwaltung schreibt erstmalig einen Kofinanzierungsfonds (sogenannter Eigenmittelfonds) aus. Dieses Programm soll es Berliner Künstlerinnen und Künstler und Gruppen ermöglichen, Anträge bei Förderinstitutionen zu stellen, die einen Kofinanzierungsanteil voraussetzen.
Diese Voraussetzung muss in den Richtlinien dieser Förderprogramme erkennbar sein. Einrichtungen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Gefördert wird die Kofinanzierung von Vorhaben aller Kunstsparten. Neben Projekten sind auch Anträge für Rechercheprozesse oder ähnliches zulässig. Investive Maßnahmen werden nicht unterstützt. Zuschüsse können nur für solche Vorhaben beantragt werden, in denen keine Mittel des Landes Berlin, des Hauptstadtkulturfonds oder der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin enthalten oder vorgesehen sind. Nähere Informationen hierzu sind im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K7
zu finden.
In der Regel gilt eine maximale Antragssumme von 50.000 € pro Jahr pro Antragsteller.
Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer interdisziplinär besetzten Jury.
Eine Online-Antragstellung ist nicht möglich. Es ist der Antrag einzureichen, der bei der externen Förderinstitution gestellt wird, die den Kofinanzierungsanteil als Voraussetzung für eine Förderung verlangt. Der Antrag sowie alle dazugehörigen Unterlagen (Projektbeschreibung, Finanzierungsplan etc.) sind in 4-facher Ausfertigung einzureichen an:
Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten
- V D Li –, Brunnenstr. 188 – 190, 10119 Berlin
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ligges unter folgender Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse:
Tel.Nr.: 90228 – 711
E-mail: mareike.ligges@kultur.berlin.de
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