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13. Oktober 2023

Stellungnahme des DACH Musik zum Haushaltsentwurf

Die geplante Einführung von Honoraruntergrenzen im Berliner Musikleben ist akut gefährdet. Der Haushaltsentwurf der Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt muss nachgebessert werden. Die Verbände IG Jazz Berlin, inm Berlin, VAM Berlin und ZMB nehmen Stellung.

Die aufgerufenen Honorare freischaffender Musiker:innen liegen seit Jahrzehnten im Äquivalent weit unter dem Mindestlohn. Dies gilt auch für den Bereich der öffentlichen Förderung in Berlin. Die Musiker:innen sind zeitgleich mit rapide steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert.

Um dieser Situation zu begegnen, hat das DACH Musik Berlin (IG Jazz Berlin, initiative neue musik Berlin, Vereinigung Alte Musik Berlin, Zeitgenössisches Musiktheater Berlin) mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa 2022 ein Modell zur Berechnung von angemessenen Honoraruntergrenzen erarbeitet, das im Frühjahr 2023 als »Berliner Modell« veröffentlicht worden ist. Es sieht einen Stufenplan zur Einführung der Honoraruntergrenzen vor. Auch der Deutsche Musikrat hat in diesem Jahr eine vergleichbare Empfehlung publiziert.

Trotz eines breiten Konsenses in Politik, Verbänden und Verwaltung über die Notwendigkeit der Einführung von Honoraruntergrenzen unterläuft der Haushaltsentwurf für den Berliner Doppelhaushalt 2024/2025 in seiner aktuellen Fassung die Bemühungen in diese Richtung. Statt spartenübergreifend ausreichend Mittelaufwüchse für die initiale Einrichtung und Einhaltung von Honoraruntergrenzen bereitzustellen, sieht er im Musikbereich zusätzlich sogar Kürzungen in den Förderetats vor.

Sollte im Haushalt 2024/2025 keine substantielle Nachbesserung im Bereich Musik erfolgen, droht eine weitere faktische Absenkung der Honorare von Musiker:innen in der öffentlichen Förderung, obwohl sie schon jetzt dramatisch unterhalb eines Mindestlohnäquivalents liegen.

» Quelle: inm Berlin

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