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15. Februar 2024
Gespräch mit der Kulturstaatssekretärin
Am 08.02.2024 haben Wendelin Bitzan und Jens Domeyer für den Vorstand des DTKV Berlin einen Gesprächstermin in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wahrgenommen, um der Staatssekretärin für Kultur Sarah Wedl-Wilson und der Musikreferentin Claudia Schurz den Berufsverband und seine Aktivitäten vorzustellen.
Im Rahmen des einstündigen Gesprächs kamen grundsätzliche Fragen der politischen Kulturförderung ebenso zur Sprache wie die Herausforderungen in der Arbeit eines Musikberufsverbands, der die Interessen einer vorrangig freischaffend tätigen Mitgliederschaft vertritt. Hier bestand Einigkeit darüber, dass die Belange der großen Zahl freier und soloselbstständiger Musiker*innen, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Angebot und zur Sicherstellung der musikalischen Breitenausbildung in Berlin leisten, eine Würdigung verdienen. Dieser Personenkreis arbeitet häufig unter prekären Bedingungen und wird von den öffentlichen Förderlinien nicht immer erfasst, so dass es eigener Initiativen und der größtenteils ehrenamtlichen Arbeit der Berufsverbände bedarf, um die wirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit dieser Kolleg*innen zu verbessern. Die Mitglieder des DTKV Berlin arbeiten zumeist nicht deshalb vorrangig als Selbstständige, weil sie sich aus idealistischen Gründen für die künstlerische Freiheit entscheiden, sondern aus wirtschaftlicher Alternativlosigkeit – der angespannte und extrem kompetitive Arbeitsmarkt in Berlin ermöglicht den meisten Musiker*innen schlicht keine abgesicherten Laufbahnen.
In dieser Situation sind Honoraruntergrenzen wie die Vorlage des DACH Musik Berlin, die bereits in die Ausschreibungen der aktuellen Förderprogramme der Senatsverwaltung eingeflossen ist, von großer Bedeutung, um ein größeres Bewusstsein für den Wert der Arbeit professionell ausgebildeter Musiker*innen zu erzeugen. Für diejenigen Musiker*innen und Musikpädagog*innen, die auf dem freien Arbeitsmarkt und ohne öffentliche Förderung agieren, spielen außerdem Honorarrichtlinien, wie sie der DTKV Berlin erstmals im Oktober 2023 veröffentlicht hat, eine wichtige Rolle, um sowohl auf der Seite der Auftraggeber*innen als auch bei den Personen, die die Dienstleistungen erbringen, eine realistische Einschätzung zu entwickeln, wie eine existenzsichernde Vergütung künstlerischer Arbeit aussehen müsste.
Ebenfalls thematisiert wurden die Belange der Honorarlehrkräfte an öffentlichen und freien Musikschulen an Berlin, auch im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2022 zur Sozialversicherungspflicht betrieblich eingebundener Mitarbeiter*innen. Der aktuelle Berliner Kulturhaushalt lässt noch keine konkrete Planungen für eine Umwandlung von Honorartätigkeiten in Anstellungsverhältnisse zu, wie es in einigen anderen Bundesländern bereits geschieht. Gleichwohl zeigt die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine hohe Sensibilität für diese Problemlage und wird den diesbezüglichen Handlungsbedarf im Auge behalten. Letztlich sind allerdings die Berliner Bezirksämter in der Verantwortung, die ihnen zugewiesenen Mittel für eine rechtssichere Beschäftigung ihrer Musikschullehrkräfte einzusetzen.
Die Staatssekretärin zeigte außerdem ein offenes Ohr für aktuelle Schwierigkeiten bei der Bereitstellung von Räumen der Berliner Schulen für Kooperationen mit freischaffenden Musikpädagog*innen. Sie äußerte ihre Bereitschaft, diese Thematik in ihren Treffen mit den Bezirksstadträt*innen anzusprechen, um eine Nutzung der Räumlichkeiten für Instrumental- und Gesangsunterricht im Einklang mit dem Berliner Schulgesetz auch zukünftig zu ermöglichen. Der Vorstand des DTKV Berlin betrachtet es als ermutigendes Zeichen, dass seitens der Senatsverwaltung auch die Anliegen und Belange freier Anbieter*innen in der Musikpädagogik Beachtung finden, und bedankt sich bei Sarah Wedl-Wilson für den produktiven und kollegialen Austausch.
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