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15. April 2014

Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vorgelegt

Deutscher Kulturrat begrüßt Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums

Der Deutsche Kulturrat, Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass das Arbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vorgelegt hat.

Der Deutsche Kulturrat vertritt als Spitzenverband der Bundeskulturverbände sowohl die Interessen der Bundesverbände der in der Künstlersozialversicherung Versicherten als auch der abgabenpflichtigen Kulturunternehmen.
Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände stehen hinter der Künstlersozialversicherung! Sie sehen die Künstlersozialversicherung als die bedeutendste kultur- und sozialpolitische Institution freiberuflicher Künstler und Publizisten auf der Bundesebene.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird der Prüfrhythmus der Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung gesetzlich festgelegt. Die Künstlersozialkasse soll laut Entwurf ein zusätzliches eigenes Prüfrecht sowie eine Aufstockung ihres Personalbestands für Prüfaufgaben erhalten. Entsprechend ist eine enge Abstimmung zwischen Deutscher Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse hinsichtlich der Prüfung geplant.

Zudem soll gesetzlich festgelegt werden, dass alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beschäftigen, über die Künstlersozialabgabe informiert werden.

Der Deutsche Kulturrat sieht mit der geplanten Einführung einer 450 Euro/Jahr Bagatellgrenze für sogenannte Eigenwerber und in der Generalklausel erfasste Unternehmen allerdings die Schmerzgrenze erreicht, da die durch die Bagatellgrenze entstehenden Einnahmeausfälle die Beitragsgerechtigkeit erheblich gefährden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: “Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung so zeitnah ein Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes vorgelegt hat. Der aktuelle Referentenentwurf sieht viele aus unserer Sicht sehr positive Regelungen vor, wie die Festlegung des Prüfrhythmus der Prüftätigkeit der Deutschen Rentenversicherung, ein zusätzliches Prüfrecht für die Künstlersozialkasse sowie die dazu notwendige Aufstockung des Personalbestands. Durch die vorgeschlagene generelle Informationspflicht aller Unternehmen wäre dann auch gewährleistet, dass sich Unternehmen nicht länger mit Unkenntnis über die Abgabepflicht von ihren Zahlungen an die Künstlersozialkasse drücken könnten. Kritisch sehen wir allerdings die Einführung der Bagatellgrenze. Da alle abgabenpflichtigen Unternehmen 30% der Kosten der Künstlersozialversicherung aufbringen müssen, führt diese Entlastung automatisch zu Mehrbelastungen der Galerien, Verlage, Theater und anderer kulturwirtschaftlichen Unternehmen. Diese ungerechte Mehrbelastung muss durch eine entsprechende Erhöhung des Bundeszuschusses an die Künstlersozialkasse vermieden werden. Wir hoffen sehr, dass der Gesetzesentwurf die parlamentarischen Hürden nimmt und damit ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung getan wird.”

Quelle: Deutscher Kulturrat e.V., www.kulturrat.de

In Ergänzung dazu der Artikel von Ines Stricker, für den DTKV Mitglied im Beirat der Künstlersozialkasse:

Es geht einen großen Schritt vorwärts. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt den Koalitionsvertrag um. Darin hatten Union und SPD regelmäßige Prüfungen der Unternehmen angekündigt, um die Künstlersozialkasse zu erhalten. Laut Süddeutscher Zeitung heißt es im Koalitionsvertrag: “Ein effizientes Prüfverfahren soll künftig die Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung minimieren und gleichzeitig Abgabegerechtigkeit herstellen” (Quelle: Süddeutsche Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/kuenstlersozialkasse-nahles-will-ksk-mit-schaerferen-kontrollen-retten-1.1931910

Die Umsetzung erfolgt dem Vernehmen nach allerdings mit Zugeständnissen an die Arbeitgeberseite: Bei der Künstlersozialabgabepflicht wird eine Bagatellgrenze von 450,-€/pro Jahr eingeführt, unterhalb derer keine Abgabe geleistet werden muss. Und nur ein Teil der Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten wird auch wirklich alle vier Jahre auf Künstlersozialabgabe überprüft. Abgabegerechtigkeit unter den Verwertern, so wie sie ursprünglich gefordert war – im Fall des DTKV sind vor allem freie/private Musikschulen betroffen -, wird damit nicht erreicht. Die Frage nach einer in der letzten Zeit wiederholt angesprochenen Wiederaufstockung des Bundesszuschusses stellt sich erneut.

Dennoch entspricht der Gesetzesentwurf den hauptsächlichen Forderungen des DTKV in der erfolgreichen Petition zur regelmäßigen Überprüfung der Abgabepflichtigen durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der alle vier Jahre stattfindenden Sozialprüfung, eingebracht für den DTKV von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Werner als Hauptpetent. Am 30. April 2014 soll der Entwurf ins Kabinett gehen.

Quelle: http://dtkv.org

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