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12. Februar 2015

Musik ist Lebensmittel | Bundespräsidium des DTKV zu TTIP, Musikfonds und Kooperationsverbot

Bei der 131. Präsidiumssitzung des Deutschen Tonkünstlerverbandes Ende 2014 waren TTIP, Musikfonds und die Abschaffung des Kooperationsverbots die zentralen Themen.

“Musik ist Lebensmittel“ – diesen Satz hat August Everding geprägt. In Zeiten von TTIP, CETA und TiSA gewinnt dieser Sinnspruch noch einmal erheblich an Wertigkeit. Die derzeit auf europäischer Ebene laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (TTIP), das vorgelegte Vertragswerk zu dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) sowie vor allem die Verhandlungen zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen (TiSA) bergen erhebliche Risiken für das Musikland Deutschland. Der DTKV vollzieht den Schulterschluss mit den Dachverbänden des Musiklebens Deutscher Musikrat (DMR) und Deutscher Kulturrat (DKR). Zusammen setzen sie sich für einen Verhandlungsstopp ein, bis eine voll umfängliche Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgt ist.

Wenn die öffentliche Förderung von Bildung und Kultur nicht mehr möglich ist, weil sie in einem liberalisierten Markt eine „Wettbewerbsverzerrung“ darstellt, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die kulturelle Tradition in Deutschland. Schutz der Urheber, die öffentliche Förderung von Bildungs- und Kultureinrichtungen wie von freiberuflich Tätigen, ein beitragsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk und die indirekte Förderung der Kulturwirtschaft stehen auf dem Spiel. Das Präsidium betont, dass die staatliche Mitfinanzierung von Kultur keine Subvention darstellt, sondern Daseinsfürsorge ist: das täglich Brot zur Erhaltung der kulturellen Traditionen. Es empfiehlt seinen Mitgliedern, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP http://stop-ttip.org/de/unterschreiben/ zu unterstützen.

Musikfonds in Planung
Eine langjährige Forderung des DTKV an die Politik geht den Weg der staatlichen Kulturfürsorge noch weiter: Neben der Förderung von staatlichen Einrichtungen im Bildungsbereich muss eine zweite Säule außerschulischer Jugendbildung etabliert und finanziell ausgestattet werden, die insbesondere eine Förderung von Freien/ Privaten Musikschulen und Musikinstituten ermöglicht. Zusätzliche Mittel im außerschulischen Bildungsbereich sind dringend erforderlich. Umso erfreulicher erweist sich die Nachricht, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einrichtung eines Musikfonds vorangetrieben wird. In einem Spitzengespräch des Deutschen Musikrats mit der Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters äußerte sich die Staatsministerin dazu: „Ein Musikfonds, auf den sich die Koalitionäre bereits im Koalitionsvertrag verständigt haben, würde für die musikalische Vielfalt in unserem Land einen impuls-gebenden Beitrag leisten. Mir ist dabei wichtig, mit einem Musikfonds auch jene Förderbereiche abzudecken, die in der vorhandenen Förderlandschaft nicht oder nur unterrepräsentiert berücksichtigt werden.“ Das Präsidium des DTKV wird die Weiterentwicklung des Musikfonds verfolgen.Von Bedeutung in diesem Zusammenhang ist auch das bestehende Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern. Der DTKV fordert seit Jahren das seit der Föderalismus-Reform von 2006 gemäß Grundgesetz bestehende Kooperationsverbot abzuschaffen. Bund und Länder werden aufgefordert, einen Gesamtplan für die Bildungsfinanzierung zu erstellen. Gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat und dem Deutschen Kulturrat soll dieses Ziel vorangetrieben werden. Die genannte Position brachte der DTKV zusammen mit anderen Verbänden des Musiklebens auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Musikrats am 17./18. Okt. in Berlin ein.

Elisabeth Herzog-Schaffner

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