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6. November 2020
Außerordentliche Wirtschaftshilfe November für Soloselbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen

Gemäß Pressemitteilung vom 05.11.2020 erweitert die Bundesregierung die Hilfsangebote für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28. Oktober 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November (Novemberhilfe) bietet weitere zentrale Unterstützung in Form einer anteiligen Umsatzerstattung. Anträge können in den nächsten Wochen gestellt werden.
Durch die Corona-Pandemie geraten insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen - schnell und unbürokratisch.
Für Soloselbstständige umfasst die Novemberhilfe Zuschüsse in Höhe des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Jahre 2019.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier in PDF-Form (Stand: 06.11.2020).
Weitere Details zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Hier finden Sie außerdem eine Übersicht über weitere aktuelle Hilfsangebote der Bundesregierung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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