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25. November 2020
Update zur Außerordentlichen Wirtschaftshilfe November für Soloselbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie alle wichtigen Hintergrundinformationen zur Überbrückungshilfe des Bundes für den Monat November, die von antragsberechtigten Soloselbstständigen, selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe, Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen in Anspruch genommen werden kann.
Hier kommen Sie zur detaillierten Übersicht über alle Fragen und Antworten zur Novemberhilfe.
Diese FAQ zur Handhabung der Novemberhilfe, sind als Hintergrundinformationen für antragsberechtigte Unternehmen und Soloselbständige beziehungsweise prüfende Dritte gedacht.
Demnächst steht der Antrag online zur Verfügung und wird an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag kann nur einmalig - bis zum 31. Januar 2021 - gestellt werden.
Fragen und Antworten zu weiteren Leistungen finden Sie in den:
FAQ zur Überbrückungshilfe I
FAQ zur Überbrückungshilfe II
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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