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16. März 2021
Pressemitteilung der Allianz der Freien Künste vom 08.03.2021: Forderung an den Gesetzgeber zur wirksamen Unterstützung von KSK-Versicherten in der Corona-Krise
Die Allianz der Freien Künste fordert - für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 - die Zuverdienstgrenzen für nichtkünstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben sowie durch entsprechende Nachbesserungen den Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern.
Pressemitteilung | 08.03.2021
In Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes ist mit der Kunstfreiheit das verfassungsmäßige Bekenntnis zur besonderen Rolle der Künste in unserer Gesellschaft grundlegend formuliert. Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz und in der auf ihm basierenden Künstlersozialkasse (KSK) hat der Gesetzgeber ein konkretes Instrument geschaffen, welches der besonderen Schutzwürdigkeit der Kunst und der Künstler*innen Ausdruck verleiht. Seit ihrem Bestehen ist die KSK die unverzichtbare Grundsäule der sozialen Absicherung selbstständig arbeitender Künstler*innen.
In der Corona-Pandemie hat sich die KSK als ein wichtiges Auffangnetz für die Versicherten erwiesen. Die seit fast einem Jahr andauernde schwere Krise stellt die Künstler*innen und die KSK vor unerwartete Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat bereits erste wichtige Schritte unternommen. So wurde – um das KSK-System zu stützen – 2020 ein Entlastungs-Zuschuss aus Bundesmitteln gewährt. Darüber hinaus wurde dafür Sorge getragen, dass der von den Versicherten – unverschuldet – erlittene Verdiensteinbruch in 2020 und 2021 keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz an sich hat.
Dennoch ergeben sich für die Versicherten weiterhin erhebliche Probleme. Enge Zuverdienstregelungen im Bereich selbstständiger Nebentätigkeit erschweren es ihnen, aus eigener Kraft die Krise zu überstehen, ohne ihren Hauptberuf aufgeben zu müssen. Die Corona-bedingten Verdienstausfälle führen außerdem zu einer Minderung des Krankengeldanspruchs und könnten mit Blick auf den Zugang zur Grundrente für viele Versicherte drastische Spätfolgen im Bereich der Altersabsicherung nach sich ziehen. Zusätzlich zu den bereits erfolgten Maßnahmen sind dringend weitere Schritte des Gesetzgebers erforderlich, in Bezug auf das KSK-System und die Altersabsicherung der Künstler*innen.
Grundsätzlich gilt, dass der Bereich der Künste durch die – infolge der Corona-Pandemie angeordneten – staatlichen Schutzmaßnahmen eine der am stärksten betroffenen Branchen ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass der Kulturbetrieb auch nach einem Ende der Pandemie-bedingten Beschränkungen erst mit großer Verzögerung in Gang kommt. Auch aufgrund von sehr langen Planungsvorläufen wird sich die Krise noch sehr lange auf die Arbeitsrealität freischaffender Künstler*innen auswirken. Es ist davon auszugehen, dass der Kulturbereich bis mindestens 2022 starken Beeinträchtigungen ausgesetzt sein wird.
In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass zur Stabilisierung der KSK auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt wird, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.
1. Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf – für die Dauer der Pandemie und eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2022 – die Zuverdienstgrenzen für nichtkünstlerischen selbstständigen Nebenverdienst auszusetzen oder deutlich anzuheben. Als Zuverdienstgrenze könnte hier z. B. die in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgeschriebene Pfändungsgrenze angesetzt werden – (1.180 Euro mal 12 = 14.160 Euro).
Ähnliche Forderungen wurden bereits von ver.di, vom Deutschen Kulturrat, vom Deutschen Musikrat (>>siehe PM des DMR im Magazin DAS MUSIKINSTRUMENT 03/2021) und anderen Verbänden vorgebracht.
2. Solange die Zuverdienstgrenze für nicht-künstlerischen selbstständigen Nebenverdienst in der jetzigen Form besteht, ist für die KSK-Mitglieder entscheidend, ob eine monatliche Betrachtung (derzeit 450 Euro pro Monat) oder ob eine jährliche Betrachtung (derzeit 12 mal 450 Euro = 5.400 Euro pro Jahr) erfolgt. Die Allianz der Freien Künste fordert, dass die Zuverdienstgrenze in jedem Fall auf das gesamte Jahr gerechnet werden kann. Dadurch hätten die Künstler*innen die Möglichkeit, die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten – generell und besonders während der Krise – voll auszuschöpfen.
3. Die Allianz der Freien Künste fordert den Gesetzgeber auf, durch entsprechende Nachbesserungen den Zugang zur Grundrente schnellstmöglich die Spätfolgen der Corona-Pandemie für die soziale Absicherung der Künstler*innen im Alter abzufedern. Unabhängig von der Corona-Situation muss der Zugang zur Grundrente für (hauptberufliche) Künstler*innen mit unterdurchschnittlich geringem Einkommen ermöglicht werden.
4. Zur Stabilisierung der KSK-Systems muss auch in 2021 ein Entlastungs-Zuschuss des Bundes gewährt werden, um Corona-bedingte Engpässe auf der Einnahmeseite der KSK auszugleichen und den Abgabesatz für die Verwerter*innen stabil zu halten.
>>Hier finden Sie die Pressemitteilung als PDF-Dokument.
Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, der Bund der Szenografen, der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, der Bundesverband Freie Darstellende Künste, der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum, der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus, der Dachverband Tanz Deutschland, der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Komponistenverband, der Deutsche Textdichter-Verband, FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland, die Gesellschaft für Neue Musik, die Hans-Flesch-Gesellschaft, das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk, der Verband Deutscher Puppentheater, der Verband der HörspielRegie sowie die Vereinigung Alte Musik.
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