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27. April 2021
KSK: Zuverdienstgrenze soll auf 1.300 Euro angehoben werden
Die Zuverdienstgrenze für in der KSK-Versicherte mit einem Nebenjob aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit soll mit einer Ausnahmeregelung bis zum Jahresende 2022 von 450 € im Monat auf 1.300 € im Monat angehoben werden. Dies verkündete Arbeitsminister Hubertus Heil. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben.
Seit mehreren Wochen fordert der DTKV im Schulterschluss mit verschiedenen Kulturverbänden (Deutscher Musikrat DMR, Allianz der freien Künste AfK) eine derartige Anpassung.
Außerdem soll der Künstlersozialabgabesatz auch in 2022 stabil bleiben.
>>Hier finden Sie ausführliche Informationen (SPIEGEL, 27.04.2021)
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