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24. November 2021
KSK: Zuverdienstgrenze auch 2022 bei 1.300 Euro
Die aktuell gültige Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Künstlersozialversicherung von 450 Euro auf 1.300 Euro ist auch für das Jahr 2022 beschlossen.
Die Versicherten in der Künstlersozialkasse werden auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro im Monat (5.400 Euro im Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen. Die weiterhin gültige Zuverdienstgrenze beträgt 1.300 Euro im Monat (15.600 Euro im Jahr).
Das Gesetz gilt ab heute (siehe auch die Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).
Weitere Informationen der Künstlersozialkasse finden Sie hier.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent.
Quelle: Webseite der Künstlersozialkasse
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