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1. Dezember 2020

Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung: Der KSK-Abgabesatz bleibt in 2021 bei 4,2%

Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 26. November 2020 beschlossen. Die Bundesmittel dienen der Entlastung der Künstlersozialversicherung. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.

 

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Die Kultur- und Kreativbranche leidet sehr unter den Folgen der Corona-Krise. Gerade jetzt müssen wir dafür sorgen, dass Kreative auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können und angemessen abgesichert sind. Dabei spielt die Künstlersozialversicherung eine sehr wichtige Rolle. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt und freue mich über das sehr gute Signal, dass der Abgabesatz im nächsten Jahr trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen nicht steigen wird. Das ist gut für die Kreativen und die Unternehmen. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für eine zukunftsfeste Absicherung selbständiger Kreativer in der Künstlersozialversicherung einsetzen.“

In der Künstlersozialversicherung sind derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert und werden so in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung vom 30.11.2020.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) / nmz

 

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