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5. Februar 2022

Neue Mitgliederwerbeaktion

Mitgliedern, die ein neues Mitglied werben, kann auf Antrag ein einmaliger Nachlass von 50 % auf den nächsten Jahresbeitrag gewährt werden.

Das geworbene Mitglied sollte auf dem Aufnahmeantrag den Namen des werbenden Mitglieds angeben.

Die Neuregelung wurde am 04.02.2022 vom erweiterten Vorstand beschlossen. Eine geänderte Fassung der Beitragsordnung, die diese Regelung enthält, tritt am 15.02.2022 in Kraft.

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