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13. September 2011

Verlängerung der EU-Schutzrechte von Musikern

Der Rat der Europäischen Union verabschiedet eine Richtlinie, welche die Dauer des Urheberschutzes für Musiker und Produzenten von Musikaufnahmen in der EU von 50 auf 70 Jahre erhöht.

Die EU-Länder müssen die neue Bestimmung nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Sie soll vor allem dazu beitragen, die finanziellen Verhältnisse von Musikern im Alter zu verbessern.
Gegen die Vorlage gestimmt hatten die Vertreter von Belgien, Tschechien, Niederlande, Luxemburg, Rumänien, Slowakien, Slowenien und Schweden. Österreich und Estland enthielten sich der Stimme.

(cf) www.codexflores.ch

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