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13. Februar 2024
Bund führt Honoraruntergrenzen für Kulturförderung ein
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat heute die Pläne der Bundesregierung vorgestellt, Honoraruntergrenzen für die Kulturförderung einzuführen. Für professionelle Kreative in den Sparten Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Wort, Musik und kulturelle Bildung soll es bei öffentlich geförderten Honorartätigkeiten eine garantierte Mindestvergütung geben.
Dies betrifft alle Förderungen, bei denen der Finanzierungsanteil des Bundes 50 Prozent übersteigt, und wird ab dem 1. Juli 2024 verbindlich. Maßstab für die Honoraruntergrenzen sind die entsprechenden bundesweiten Empfehlungen der Berufs- und Fachverbände der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen, etwa die entsprechende Stellungnahme des Deutschen Musikrats.
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