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20. Dezember 2024
Stellungnahme zu der Bundestagspetition 174929
Der Tonkünstlerverband Berlin gehört nicht zu den Initiatoren der Bundestagspetition für eine Gesetzesinitiative zur »Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Soloselbstständigen«, die derzeit vom DTKV-Bundesverband verbreitet und beworben wird.
Der Tonkünstlerverband Berlin befürwortet eine Wahlfreiheit zwischen Anstellungsverhältnissen und selbstständiger Arbeit (bzw. deren Kombination in hybriden Erwerbsverhältnissen), insbesondere an privaten Musikschulen, und tritt für eine rechtssichere Ermöglichung von Honorartätigkeiten im Bildungsbereich ein. Die genannte Petition sehen wir jedoch kritisch, weil der Petitionstext in Teilen tendenziös formuliert ist: Es wird nicht klar zwischen Soloselbstständigkeit an Musikschulen und Freiberuflichkeit bei auf eigene Rechnung arbeitenden Musikpädagog*innen, die von den Folgen des Herrenberg-Urteils nicht betroffen sind, differenziert. Zudem wird nicht zwischen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen bzw. Auftraggebern unterschieden.
Durch die Petition werden nach unserer Auffassung Partikularinteressen von Auftraggebern und nicht von einer repräsentativen Mehrheit unserer Verbandsmitglieder vertreten. Deshalb können wir sie nicht unterstützen.
Die Landesverbände des DTKV sind eigenständig und können sich unabhängig vom Bundesverband positionieren. Wir distanzieren uns von der Initiative des DTKV-Bundespräsidiums, die durch das Betreiben des DTKV Brandenburg zustande kam, aber nicht mit den anderen Mitgliedsverbänden und Gremien des DTKV koordiniert wurde.
Die Verbandsführung des Tonkünstlerverbands Berlin
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