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17. Februar 2021
Antragstellung für Überbrückungshilfe III gestartet

Die Überbrückungshilfen von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium für Finanzen (BMF) gehen in die dritte Runde. Die Verlängerung bringt auch einige Vereinfachungen mit sich, unter anderem werden in Zukunft mehr Fixkosten erstattet. Antragsberechtigt sind Freiberufler, Soloselbstständige und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Antragsstellung ist bis zum 31.08.2021 möglich.
Bitte beachten Sie, dass der Fixkostenzuschuss nur für Monate mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Vorjahr gewährt werden kann.
Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst.
Auch Soloselbständige können bei der Überbrückungshilfe III Anträge auf Fixkostenzuschüsse über prüfende Dritte stellen. Die Kosten dafür werden bezuschusst. Alternativ können Soloselbständige im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro erhalten.
Detaillierte Informationen finden Sie >>hier.
Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Quelle: DMR Newsletter 07/2021; Bundesministerium für Wirtschft und Energie
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