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14. September 2020

Neustart Kultur: Förderung Livemusik-Veranstalter*innen

Für das Programm „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur (Livemusik-Veranstaltungen und Musikfestivals)“ werden von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters im Rahmen von NEUSTART KULTUR bis zu 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

Am 7. September startete bei der Initiative Musik – der hier beauftragten Fördereinrichtung der Bundesregierung – das Online-Antragsverfahren. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Förderanträge können bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Das Programmziel ist es, die einzigartige musikalische Vielfalt der Konzertveranstaltungen aller Genres zu erhalten, denn diese sind ein essenzieller Bestandteil des Kulturlebens in Deutschland.

Veranstalter*innen die einen regelmäßigen Spielbetrieb gemäß der Fördergrundsätze nachweisen, können dabei für eine pandemiegerechte Wiederaufnahme der Konzertveranstaltungen aller Musikgenres bis zu 800.000 Euro beantragen. Die maximale Fördersumme für Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung liegt bei 250.000 Euro. Antragsberechtigt sind gemäß der Fördergrundsätze Veranstalter*innen, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusik-Veranstaltungen, Programmreihen und Festivals in Deutschland übernehmen.

Die Fördermittel können als Zuschüsse für die Planung und Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals bis zum 31. August 2021 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Durchschnittswerte der Livemusikveranstaltungen der Jahre 2017 bis 2019. Berücksichtigt werden dabei die Anzahl der Konzerte, die verkauften Tickets und der Umsatz.

Die detaillierten Fördergrundsätze sind seit dem 20. August 2020 auf der Webseite der Initiative Musik veröffentlicht.

Für Antragsteller*innen werden ab dem 3. September 2020 mehrere digitale Workshops angeboten. Dazu stehen häufige Fragen zu den Antragsbedingungen und zum Verfahren für das NEUSTART-KULTUR-Programm zur Verfügung. Diese werden im Rahmen des neuen Programms regelmäßig ergänzt und aktualisiert.

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden pandemiebedingt unter anderem Projekte verschiedener Kultursparten. Aus diesem von Kulturstaatsministerin Monika Grütters initiierten Programm wird die Initiative Musik mit zusätzlichen Mitteln für insgesamt drei Teilprogramme ausgestattet. Auch die Künstler*innenförderung (10 Millionen Euro) sowie die Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Musikclubs (27 Millionen Euro) werden im Rahmen von NEUSTART KULTUR, mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, unterstützt. (Quelle: nmz).

Den vollständigen Artikel und detaillierte Informationen zu den Kategorien für Veranstalter*innen und Musikfestivals finden Sie hier.

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