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12. März 2024

Statement: Personalsituation der Berliner Musikschulen

Seit Langem fordert der Landesmusikrat Berlin die schrittweise Erhöhung des Anteils der festangestellten Musikschullehrer:innen an den öffentlichen Berliner Musikschulen (mit dem Ziel, eine Anstellungsquote von 80 % zu erreichen) sowie ein Gesetz zur Förderung der öffentlichen Berliner Musikschulen.

Auch die aktuellen Richtlinien der Regierungspolitik haben diese Forderungen aufgegriffen, sie sind ein Ziel der Koalition. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Sommer 2022, welches für die Tätigkeit betrieblich eingebundener Musikschullehrkräften eine grundsätzliche Sozialversicherungspflicht feststellt, erhält die Thematik neue Brisanz. Die Kombination mit der aktuell schwierigen Haushaltslage vieler Bezirke führt in einigen Musikschulen dazu, dass wegen der herrschenden Rechtsunsicherheit kein Abschluss neuer Honorarverträge für Musikschullehrkräfte erfolgt und keine neuen Schüler:innen mehr aufgenommen werden. Veranstaltungen bis hin zu Schülervorspielen werden gestrichen, die Wartelisten in den Bezirken wachsen ins Unendliche. Zum Teil drohen Kündigungen von Unterrichtsverträgen, also die Verringerung des Angebots der Musikschulen. Am 11.03.2024 machte der Landesmusikrat im Rahmen einer Pressekonferenz auf die brisante Lage aufmerksam. (weiterlesen hier)

 


 

Der Vorstand des DTKV Berlin begrüßt die Initiative des Landesmusikrats und unterstützt die auch vom Verband deutscher Musikschulen (VdM) und der Gewerkschaft ver.di vertretene Position, dass die Quote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Musikschullehrkräfte in Berlin maßgeblich erhöht werden muss. Allerdings nimmt der DTKV Berlin in Bezug auf die Frage, ob ein solider Musikschulbetrieb nur mit weisungsgebundenen festangestellten Lehrkräften möglich sei, eine differenziertere Haltung ein und schließt sich nicht der gewerkschaftlichen Haltung an, dass Musikschulen ohne eine flächendeckende Ausstattung mit Tarifbeschäftigungen zu reinen »Vermittlungsagenturen« degradiert würden. Angesichts der ungünstigen Aussichten, dass in der aktuellen Legislaturperiode aus dem Kulturhaushalt weitere Mittel für eine Erhöhung der Festanstellungsquote an Musikschulen bereitgestellt werden können, plädiert der DTKV Berlin für einen flexiblen Lösungsweg, bei dem fair vergütete Honorarlehrtätigkeiten in geringem Stundenumfang – etwa für Ergänzungsfächer oder Ensembleangebote – weiterhin eingesetzt werden können, und zwar unter der Maßgabe, dass Honorarverträge gemäß der aus dem BSG-Urteil abzuleitenden Kriterien zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit gestaltet werden. Auch der Einsatz von Minijobs oder eine Vergütung über Übungsleiterpauschalen sollte geprüft werden.

In der nächsten Zeit wird es vor allem darauf ankommen, den unumgänglichen Umstrukturierungsprozess in der Personalausstattung der Musikschulen sozialverträglich zu gestalten. Da die Bezirke die Zielvorgabe für die Versorgung mit Musikschulplätzen schon seit Langem nicht erfüllen und das Personal der öffentlichen Musikschulen sich signifikant mit den Lehrkräften an freien Musikschulen und freischaffenden Musikpädagog:innen überschneidet, sind die Kultursenatsverwaltung und die Bezirke außerdem gehalten, bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen und rechtssicheren Konzepts alle drei Säulen der musikalischen Breitenausbildung in Berlin (öffentliche Musikschulen, freie Musikschulen und soloselbstständige Musikpädagog:innen) gleichermaßen zu berücksichtigen. Die musikpädagogische Landschaft Berlins lebt von einer Vielfalt an hybriden Tätigkeitsformen, für deren Förderung und Anerkennung als tragfähige Erwerbsmodelle sich der DTKV Berlin einsetzt.

» Weitere Informationen: Aktionsseite Musikschulen des Landesmusikrats Berlin
» Kulturpolitisches Positionspapier 2023 des DTKV Berlin mit Vorschlägen zur Musikschulpolitik

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