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1. August 2024

Petition: Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht

Der Deutsche Musikrat, der Deutsche Tonkünstlerverband, der Bundesverband der Freien Musikschulen und andere Verbände fordern, dass Bildungsleistungen durch qualifizierten Musikunterricht auch weiterhin grundsätzlich umsatzsteuerfrei bleiben.

Der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024, der ab September 2024 im Bundestag erörtert werden wird, sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor. Das bisherige Bescheinigungsverfahren zur Befreiung von der Ust soll wegfallen und die Entscheidung darüber, ob Musikunterricht als hochschul- oder berufsvorbereitende Bildungsleistung angesehen wird oder lediglich als (umsatzsteuerpflichtige) Freizeitbeschäftigung gilt, würde ab 2025 den Finanzämtern obliegen.

Musikunterricht an Musikschulen sollte stets als Bildungsleistung betrachtet werden und grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sein. Dafür setzt sich die folgende Petition ein:

» www.openpetition.de/petition/online/qualifizierter-musikunterricht-muss-umsatzsteuerfrei-bleiben

Außerdem sollten die lokalen Bundestagsabgeordneten kontaktiert werden: Viele Abgeordnete sind im Sommer auf Veranstaltungen in ihren Wahlkreisen ansprechbar und können dazu befragt werden, wie sie sich für den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung von Musikunterricht einsetzen. Dies ist eine gute Gelegenheit, die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass Musikunterricht keine bloße Freizeitbeschäftigung ist.

» www.bundestag.de/abgeordnete/wahlkreise

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