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13. Juni 2013

Enttäuscht und befremdet

Pressemitteilung des Beirates der KSK zur Ablehnung des Gesetzesvorschlages der Bundesregierung zur Künstlersozialversicherung durch die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP im Deutschen Bundestag

Pressemitteilung

Der Beirat der Künstlersozialkasse ist enttäuscht und befremdet darüber, dass die Fraktionen der CDU/CSU und der FDP im Deutschen Bundestag einen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Künstlersozialversicherung verhindern wollen.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen war auch eine Änderung des vierten Buches des Sozialgesetzbuches vorgesehen, die für die Künstlersozialversicherung von besonderer Bedeutung ist. Mit dieser Änderung sollte klargestellt werden, dass die Träger der Rentenversicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Betriebsprüfungen bei allen Arbeitgebern auch die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe alle vier Jahre zu überprüfen haben. Diese von der Bundesregierung vorgeschlagene regelmäßige Prüfungspflicht ist nun auf Betreiben der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP in dem oben genannten Gesetzentwurf nicht mehr enthalten. Zur Begründung wird von den genannten Fraktionen unter anderem angegeben, die regelmäßige Prüfungspflicht der Rentenversicherungsträger könne entfallen, weil sie zur weiteren Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes nicht erforderlich sei. Da die Künstlersozialkasse nicht in der Lage ist, die Prüfung selbst sicherzustellen, ist diese Feststellung nicht zutreffend. Die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung finden zur Zeit nur sehr eingeschränkt und unzureichend statt. Es besteht deswegen die konkrete Gefahr, dass der zuletzt stabile Abgabesatz der Künstlersozialabgabe erheblich ansteigen wird. Dies würde zu einer besonderen Belastung gerade der Abgabepflichtigen führen, die ihren gesetzlichen Pflichten gerecht werden.

Der Beirat der Künstlersozialkasse fordert die Fraktionen von CDU/CSU und FDP daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgesehene umfassende Prüfungspflicht der Rentenversicherungsträger umgehend gesetzlich geregelt wird.

Für den Beirat der Künstlersozialkasse deren Vorsitzende:

Rolf Bolwin
Geschäftsführender Direktor des Deutschen Bühnenvereins

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Rechtsanwalt

Wilhelmshaven, 11.06.2013

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