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30. November 2021

Linkliste zur Situation und zu aktuellen Corona-Maßnahmen

Über unsere Partnerverbände VAM (Vereinigung Alte Musik) und inm (initiative neue musik) erreichte uns die folgende Linkliste. Vielen Dank an Moni Fischaleck für die Zusammenstellung!

 

1) Überbrückungshilfe / Neustarthilfe und vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) 

– werden bis März 2022 verlängert

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1011/01.html?view=renderNewsletterHtml

außerdem:
bzgl. Neustarthilfe-Abrechnung (bisher bis 31.12.21, wenn Antrag ohne Steuerberater*in):
– Stipendien zählen nicht als Umsatz, zum Begriff Umsatz (auch zu Tantiemen/GVL/GEMA) siehe FAQ Punkt 3.5:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

 

2) Ebenso verlängert wurden die erweiterten Regelungen zum Kinderkrankengeld (auch für Selbständige mit Krankengeldanspruch//nur für Kinder bis 12):

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html

!! Äquivalente Berliner Hilfe für diejenigen, die kein Kinderkrankengeld beziehen können (Alter der Kinder wird hier nicht genannt!?)

»Für Selbständige, geringfügig Beschäftigte oder berufstätige Studierende: Bis 31. Dezember 2021 und rückwirkend zum 4. Januar 2021 vergibt Berlin die sogenannte ›Temporäre Familienhilfe‹ an Eltern, die ihr Kind coronabedingt zu Hause betreuen müssen und dafür kein Kinderkrankengeld bekommen (haben).«

Infos hier: https://www.berlin.de/familie/de/nachrichten/temporaere-familienhilfe-in-berlin-688


3) KSK-Sonderregelung wird verlängert
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung für KSK-Versicherte bzgl. selbständiger Nebenjobs, ist beschlossen. Das bedeutet, dass KSK-Versicherte bis Ende 2022 selbständige (!) Nebenverdienste von bis zu 1300€/Monat haben dürfen (normalerweise 450€/Monat bzw 5400€/Jahr, s. Infoblatt), ohne dass sich an ihrem Versicherungsstatus etwas ändert. 
Außerdem ist die Mindesteinkommensgrenze von 3900€/Jahr weiter ausgesetzt, wer also zB in 2022 weniger als 3900€ verdient mit der Musik, bekommt keine Probleme (zumindest nicht mit der KSK…).

!! Die Sonderregelung zu den selbständigen Nebenverdiensten hat die Allianz der freien Künste maßgeblich und aktiv mit-erstritten. Sie soll laut Koalitionsvertrag (S. 122) nun sogar dauerhaft beibehalten werden.

 

4) Programm mit kostenlosen Schnelltests für 2G+-Veranstaltungen/-Proben

Eigentlich für Laienchöre und -Orchester gedacht, auf Nachfrage wurde bestätigt, dass auch Profis teilnehmen dürfen. Infos hier:

https://bundesmusikverband.de/kostenlosetests/
https://bundesmusikverband.de/wp-content/uploads/2021/11/Informationen-zur-Durchführung-der-Antigen-Schnelltests.pdf

 

5) Berlin: Aktuelle Regelungen für Veranstaltungen

Aktuelle Fassung des Hygienerahmenkonzepts (pdf) Berlin, Stand 26.11.21, Veranstaltungen, Proben, Musikschule, Nachweispflicht etc., Änderungen in grau

 

6) Veranstaltungen/Absagen/Ausfallhonorare über Sonderfonds

Wichtig: Die Veranstaltungen müssen spätestens am Tag vor der Veranstaltung registriert werden und dürfen zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht abgesagt worden sein.
Gute Info-Videos und weiteres Info-Material zum Sonderfonds hier auf dem Kanal von KreativKulturBerlin. 
Bei Fragen s. FAQs oder service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de, Hotline: 0800-6648430
  • Sonderfonds/Ausfallfonds für Veranstaltungen (Bundeshilfe)

    Alle Infos+Registrierung/Antragstellung hier, für Veranstaltungen bis zu 2000 Personen ist die »Wirtschaftlichkeitshilfe« und die »Ausfallabsicherung innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe« vorgesehen (nicht zu verwechseln mit der anderen Schiene für gr. Veranstaltungen mit über 2000 Personen, die sich auch »Ausfallabsicherung« nennt). Programm läuft bis 31.3.22, Verlängerung nicht ausgeschlossen. 

    Voraussetzung: Registrierung der Veranstaltungen! Geht nicht im Nachhinein! Die Veranstaltung darf zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht abgesagt worden sein. Lieber erst mal alles registrieren, auch wenn noch Fragen offen sind, und dann zur Not wieder rausnehmen aus dem System, hat keine Konsequenzen. Wichtig ist das Rausnehmen dennoch, da Gelder vorab reserviert werden bei der Registrierung, die dann wieder freigegeben werden können

    a) Wirtschaftlichkeitshilfe: Voraussetzung ist Kapazitätseinschränkung (Publikum) von mind. 20%. Auch freiwillige Kapazitätseinschränkungen gelten, da dann FAQs beachtenIm Rahmen der Wirtschaftlichkeitshilfe werden »Verluste«, die wg. Hygieneschutzmaßnahmen/Einschränkungen entstehen, »ausgeglichen«, Berechnung Fördersumme s.u. und hier. Für Veranstaltungen bis zu 2000 Personen.

    b) Ausfallabsicherung innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe greift aber laut Service-Stelle auch für Veranstaltungen ohne Kapazitätseinschränkung, d.h. auch diese Veranstaltungen können registriert werden. Hier werden dann bei Corona-bedingter (FAQ Punkt 1.9.!) Absage 90% der Kosten erstattet (beinhaltet auch Ausfall-/Konzerthonorare!), wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss. Ungeklärt bisher: falls Registrierung/Beantragung für Veranstaltung ohne Platzreduzierung/Einschränkung geht und dann Ausfallhonorare als Kosten erstattet werden, müssen dann zwingend Verträge vorliegen, in denen bspw. eine Ausfallgage vereinbart ist? In den FAQ heisst, es können und sollen Ausfallhonorare vereinbart werden. (FAQs Punkt 5.4.) (Solche Verträge kann man ja vielleicht entsprechend rückdatiert dann anlegen?)

    c) Problem Bagatellgrenze (FAQ Punkt 3.16.), Erreichen einer Mindest-Fördersumme von zusammengerechnet 1000€. Für Ausfallabsicherung kein Problem, Kosten Veranstaltung sind ja sicher höher als 1000€. Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe: Fonds kann sich trotzdem auch für kleine Veranstaltungen lohnen, da mehrere Veranstaltungen zusammengezählt werden dürfen (Sammelantrag). Es geht hier um das Erreichen einer Mindest-FÖRDER-Summe von zusammengerechnet 1000€, nicht darum, wie groß die Veranstaltungen an sich sind. Berechnung Fördersumme s. unten und FAQ Punkt 1.1.
     
    Infos:
    Aufzeichnung Info-Veranstaltung/Erklärungen zum Fonds hier, weitere Videos und Sprechstunde auf dem youtube-Kanal und der Website von KreativKulturBerlin
    Am 2.12.21 neue Infoveranstaltung zum Fonds, kostenlos, aber Anmeldung erforderlich
    Bei Fragen s. FAQ oder service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de, Hotline: 0800-6648430
 
Prinzip Wirtschaftlichkeitshilfe, Bild aus den oben erwähnten Info-Videos kopiert, Berechnung Fördersumme:

– die Tickets, die real verkauft worden sind (!), werden »gehebelt«, (Punkt 1.1.) d.h. man bekommt theoretisch die gleiche Summe, die man mit dem Ticketverkauf erzielt hat, als Fördersumme ausgezahlt. Da allerdings gedeckelt, die Fördersumme darf insg nur so hoch sein, wie die Differenz zwischen Ticketverkäufen und den Ausgaben, die man mit der Veranstaltung hatte (Musiker-Honorare, Raum-Miete, Werbung etc).

Prinzip Ausfallabsicherung innerhalb der Wirtschaftlichkeitshilfe:

FAQ 3.1: »Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmenden können für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert werden, auch wenn Zeitpunkt der Registrierung keine coronabedingten Einschränkungen bestehen... Sofern die Veranstaltung coronabedingt abgesagt wird, hat der Veranstalter aufgrund dieser Registrierung Anspruch auf die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung.«

Bei Ausfall der Veranstaltung (s. FAQ Punkt 1.1.): »Erstattung von 90 % der veranstaltungsbezogenen Kosten«
Hier enthalten eben dann auch Honorare. Aber ungeklärte Frage zu Verträgen.

Der ganze Passus dazu (s. FAQs 3.1.):

»Grundsätzlich muss für jede Veranstaltung eine Registrierung (spätestens am Tag vor Durchführung) und eine Beantragung (nach Durchführung) erfolgen.
Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmenden können für die Wirtschaftlichkeitshilfe registriert werden, auch wenn Zeitpunkt der Registrierung keine coronabedingten Einschränkungen bestehen:
  • Sofern die Veranstaltung coronabedingt abgesagt wird, hat der Veranstalter aufgrund dieser Registrierung Anspruch auf die in der Wirtschaftlichkeitshilfe integrierte Ausfallabsicherung.

  • Sofern die Veranstaltung mit coronabedingten Einschränkungen der Teilnehmendenzahl durchgeführt werden muss (bzw. - für Veranstaltungen ab dem 8. Oktober 2021 - sich der Veranstalter freiwillig zu Einschränkungen von mindestens 20% entschließt), hat der Veranstalter aufgrund der Registrierung Anspruch auf die Wirtschaftlichkeitshilfe. Hierzu stellt der Veranstalter – nach Durchführung der Veranstaltung – einen Antrag auf Basis dieser Registrierung. Im Rahmen des Antrags weist der Veranstalter die coronabedingte Einschränkung nach und gibt die coronabedingt eingeschränkte maximal mögliche Teilnehmendenzahl und die tatsächliche Teilnehmendenzahl an.

  • Sofern die Veranstaltung ohne coronabedingte Einschränkungen durchgeführt werden kann (bis zum 7. Oktober 2021) bzw. durchgeführt wird (ab dem 8. Oktober 2021), wird keine Förderung ausbezahlt und die Registrierung wird archiviert.«

 

Quelle: Moni Fischaleck

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