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6. Januar 2021
Update zur Deutschen Künstlerhilfe: Informationen zur Antragstellung

Die Deutsche Künstlerhilfe hat nach dem Willen ihres Gründers Theodor Heuss die Aufgabe, Künstler*innen aller Sparten, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und die durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, finanziell zu unterstützen. Dass dieses Hilfsangebot selbstverständlich auch für Musiker*innen gilt, ist vielen noch nicht bekannt.
Die Zuwendungen aus der Künstlerhilfe sind Ehrengaben des Bundespräsidenten und sollen Ausdruck des Dankes und der Anerkennung sein. Sie sind keine Sozialleistung im Sinne sozialrechtlicher Bestimmungen und stellen keine Fördermaßnahme dar. Zu beachten ist in der aktuellen Situation auch, dass die Deutsche Künstlerhilfe nicht im Zusammenhang mit Coronahilfen steht.
Ein vollständiger Antrag muss Folgendes enthalten:
- Information zum Einkommen (z.B. Hartz-IV-Bescheid, Rentenbescheid o.ä.)
- Auflistung der Ausgaben mit Angabe der Lebenshaltungskosten
- Biografie (bitte unbedingt mit Jahreszahlen!): Für die Zuwendung ist es nicht ausschlaggebend, dass ein*e Künstler*in bzw. Musiker*in renommiert ist. Wichtig ist, dass aus den biografischen Angaben hervorgeht, dass der Antragsteller/die Antragstellerin mehr oder weniger kontinuierlich in seinem/ihrem Beruf tätig war und im Arbeitsleben bemüht war, von der Kunst bzw. Musik zu leben (besonders wichtig bei älteren Künstler*innen mit Antrag auf Dauerförderung).
- ein Anschreiben mit Informationen zur individuellen persönlichen Situation
- eine Datenschutzerklärung (da die Informationen ansonsten nicht ans Bundespräsidialamt weitergegeben werden dürfen)
- Wenn vorhanden: Kopien von Pressestimmen, bei denen die Zeitung und Ausgabe erkennbar sind
Zur Art des Antrags
Es muss nicht immer ein Antrag auf Dauerförderung sein. Bereits eine vorübergehende Notlage aufgrund Krankheit oder Verlust einer Unterrichtsstelle oder bestimmte Ausgaben (z.B. für eine Renovierung, eine teure Instrumentenreparatur, Krankheitskosten etc.) können sowohl bei jüngeren als auch älteren Künstler*innen Grund für einen Antrag sein. Das Beilegen von Rechnungskopien, bzw. bei längerer Krankheit eines Diagnoseberichts, ist zu empfehlen.
Ein wichtiger Hinweis zur Antragstellung per E-Mail: Anhänge können nur noch in den aktuellen Formaten (*.docx, *.xlsx, *.pptx, *.pdf, *.7z) und ohne Makros versandt und empfangen werden.
Als Mitglied des Deutschen Tonkünstlerverbandes Berlin erhalten Sie nähere Informationen zur Deutschen Künstlerhilfe bei Anka Sommer:
E-Mail: office@dtkv-berlin.de
Tel.: 030-8017233
Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Abteilung Kultur) ist Brigitta Razlag Ansprechpartnerin für den Bereich Musik:
E-Mail: Brigitta.Razlag@Kultur.berlin.de
Tel.: 90228-713
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Abteilung Kultur
Brunnenstr. 188/190
10119 Berlin
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